Versicherer auf dem Prüfstand

Zins-Erhöhung: Vermittler sollten Umstellungsoptionen genau prüfen

Anfang 2025 wird der Höchstrechnungszins erhöht. Viele Versicherer räumen ihren Kunden per Umstellungsoption schon jetzt höhere Garantien für Neuabschlüsse ein. Doch dabei ist einiges zu beachten.

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13:07 Uhr | 16. Juli | 2024
Stabübergabe beim Staffellauf

Wie beim Staffellauf der Stab weitergegeben wird, so wollen viele Versicherer auch die besseren Konditionen in der Lebensversicherung ab 2025 automatisch an ihre Kunden weitergeben.

| Quelle: kycstudio

Das gab es seit 30 Jahren nicht mehr: Zum 1. Januar 2025 wird der Höchstrechnungszins (HRZ) in der Lebensversicherung erhöht – von 0,25 auf 1 Prozent. Manche Versicherer haben schnell reagiert und bieten ihren Kunden bei Abschluss einer Lebensversicherung noch in diesem Jahr eine Umstellungsoption an: Die garantierten Versicherungsleistungen werden dann Anfang 2025 automatisch auf den neuen Rechnungszins angehoben. Mögliche Vorteile: höherer Garantiezins, höherer garantierter Rentenfaktor und damit eine höhere garantierte Ablaufleistung bzw. Rente.

An sich also eine gute Sache. Doch Achtung: Wie eine Analyse der Rating-Agentur Franke und Bornberg zeigt, ist Umstellungsoption nicht gleich Umstellungsoption. Kunden und Berater sollten auf mögliche zusätzliche Kosten und Einschränkungen achten. Insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung könne die Umstellung sogar nachteilig sein, warnen die Analysten.

Hier die kritischen Punkte von Franke und Bornberg im Überblick:

  • Kosten: Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Angebot mit Umstellungsoption anzunehmen oder seinen Kunden zu empfehlen, sollte darauf achten, dass keine neuen Kosten dafür anfallen. Zusätzliche Abschluss-, Vertriebs- und Umstellungskosten würden die Rendite des gewählten Produkts schmälern und die Umstellungsoption würde sich so als eine Art Bumerang erweisen.

  • Einschränkungen: Es sollte geprüft werden, ob für die Umstellung Einschränkungen gelten. Dies könne beispielsweise eine Mindestlaufzeit sein, für die das Produkt abgeschlossen werden muss, damit die Umstellungsoption auch greift. Auch erfolge bei einigen Versicherern die Umstellung nicht automatisch. Hier müssten Kunden selbst aktiv werden.

  • Produkte: Zum Teil sei die Umstellungsoption nur für bestimmte Produkte gültig. Auch gelte es zu beachten, dass nicht bei allen Versicherern die Garantieurkunde zur Umstellungsoption automatisch in den Angebotsunterlagen enthalten sei.

  • Nachteile: Insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Umstellung laut Franke und Bornberg sogar nachteilig sein, wenn sich Berechnungsparameter zum Nachteil des Kunden veränderten, zum Beispiel die Berufsgruppeneinstufung oder das Eintrittsalter.

Um die Unterschiede der einzelnen Regelungen für Vermittler transparent zu machen, hat Franke und Bornberg in Zusammenarbeit mit der fb research GmbH wesentliche Analyse- und Vergleichs-Kriterien entwickelt. Mehr dazu sowie einen aktuellen Klausel-Check der einzelnen Versicherer finden Sie hier.

Zum Hintergrund: Durch die HRZ-Erhöhung können Versicherer ihren Kunden ab 2025 wieder höhere Garantien bieten, und auch die garantierten Rentenleistungen können steigen. Zusätzlich wirken sich steigende Rechnungszinsen auch positiv auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus. Denn steigt der Zinssatz, fallen für die Rückstellungen der Versicherer höhere Zinsen an. Es muss für den gleichen Risikoschutz also weniger Geld aufgewendet werden.

In einem Beitrag für procontra begrüßt auch Versicherungsmakler und Social-Media-Experte Bastian Kunkel die Anhebung des Höchstrechnungszinses, die gut als Verkaufsargument eingesetzt werden könne. Gerade für junge Sparer mit einem langen Anlagehorizont blieben aber klassische Rentenversicherungen weiterhin unattraktiv. Sie sollten besser in renditestärkere Anlageformen wie fondsgebundene Rentenversicherungen auf ETF-Basis investieren, so Kunkel.