Dreiteilige Serie

Diese Fallstricke lauern bei der Erstellung und Pflege von Makler-Homepages

Fast alle Maklerbetriebe verfügen über eine eigene Internetseite. Welche technischen und juristischen Gefahren auf dieser lauern, erläutert Homepage-Experte Wolfram Lefèvre in Teil 3 unserer Serie.

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16:07 Uhr | 22. Juli | 2024
Fuß tappt in die Falle

Fast alle Maklerbetriebe verfügen über eine eigene Internetseite. Welche technischen und juristischen Gefahren auf dieser lauern, erläutert Homepage-Experte Wolfram Lefèvre in Teil 3 unserer Serie.

| Quelle: Ja_inter

Ob man sich als Versicherungsmakler erstmalig eine eigene Internetseite zulegt oder diese durch regelmäßige Pflege up-to-date halten will: Es lauern immer auch technische beziehungsweise juristische Fallstricke, die letztendlich wettbewerbs- oder datenschutzrechtliche Abmahnungen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können.

Eine Fehlerquelle, in die jeder Makler mit eigener Website leicht tappen kann, sind die rechtlichen Anforderungen an Impressum und Erstinformation. Die Art der Vermittlertätigkeit laut Gewerbeordnung, die zuständige Industrie- und Handelskammer und noch viele weitere Angaben müssen dort stehen. „Wenn man für die Erstellung dieser Rechtstexte einen Generator benutzt, sollte man darauf achten, dass dieser speziell für Versicherungsvermittler konzipiert wurde, da hier die Anforderungen deutliche anders sind, als für andere Dienstleister, Handwerker oder Online-Shops“, rät Wolfram Lefèvre, Geschäftsführer der Berliner Digidor GmbH. Über 1.500 Makler haben, laut seiner Aussage, ihre Webseiten mit Digidor geplant und umgesetzt.

Fehlerquelle Datenschutz

Eine sehr umfangreiche Fehlerquelle besteht im großen Thema Datenschutz. „Das beginnt damit, dass eine Homepage mit einem gültigen SSL-Zertifikat verschlüsselt sein sollte“, sagt Lefèvre. Wenn zum Beispiel Anfrageformulare angeboten werden, sei das sogar verpflichtend. Ein weiteres Feld innerhalb des Datenschutzbereichs ist die Erstellung der Datenschutzerklärung für die Homepage. Sie muss unter anderem auflisten, welche Daten durch die Nutzung der Homepage erhoben werden, wie diese verarbeitet werden und welche Drittanbieter gegebenenfalls darauf Zugriff haben. Zwar können auch hierfür Muster und Generatoren benutzt werden. „Anders als bei den Impressumstexten, ist eine Datenschutzerklärung aber viel kleinteiliger, da jedes in der Webseite genutzte Drittanbieter-Tool, wie etwa Online-Terminkalender oder Youtube-Player, juristisch korrekt aufgelistet und beschrieben sein muss“, weiß der Homepage-Experte. Nicht zuletzt müsse die Datenschutzerklärung auch auf die Weiterverarbeitungsprozesse eingehen, die ablaufen, nachdem personenbezogene Daten die Homepage längst verlassen haben.

Ebenfalls zum Oberthema Datenschutz gehört aus Lefèvres Sicht das im Volksmund eher als Cookie-Banner bekannte Consent-Management. „Hier geht es um eine technische Lösung, die verhindert, dass ohne Einwilligung des Webseitenbesuchers Cookies gesetzt werden – oder personenbezogene Daten mit Drittanbietern geteilt werden“, erklärt der Digidor-Chef. Technisch knifflig sei dabei, sicherzustellen, dass integrierte Tools von Drittanbietern wie Bewertungssiegel oder Vergleichsrechner erst geladen werden, wenn der Besucher aktiv eingewilligt hat.

Für procontra hatte Lefèvre in vorangegangenen Beiträgen bereits die wichtigsten „Must-Haves“ für Makler-Homepages identifiziert, sowie die größten Zukunftstrends bezüglich Inhalten und Services benannt, um mit der eigenen Internetseite möglichst viele Neukunden zu gewinnen.