Element-Pleite: BdV fordert besseren Gläubigerschutz
Seit diesem Montag ist offiziell, was bereits seit vergangener Woche an die Öffentlichkeit sickerte: Der Versicherer Element ist insolvent, das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März das endgültige Insolvenzverfahren für den Berliner Versicherer eröffnet. Damit steht fest, dass die meisten der rund 320.000 Verträge zum 1. April automatisch enden werden.
Spätestens jetzt müssen betroffene Element-Kunden aktiv werden und – sofern sie das nicht längst erledigt haben – sich um einen alternativen Versicherungsschutz bemühen: Sonst stehen sie ab April ohne jeden Schutz da.
Rentenleistungen erlöschen
Kunden, die jedoch Rentenleistungen aus Element-Verträgen bezogen haben, droht ein böses Erwachen, warnen nun die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten. Verantwortlich hierfür sei Paragraph 316 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der besage, dass Rentenansprüche aus Haft- und Rentenversicherungen bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen würden.
Bestimmte Unfallversicherungen können eine monatliche Rente leisten. So zahlt etwa der Versicherer bei einem unfallbedingten Invaliditätsschaden (ab 50 Prozent gemäß den Versicherungsbedingungen) eine lebenslange Rente – zumindest solange eine Invalidität ab 50 Prozent fortbesteht. Diese Rentenleistung ist nun jedoch mit der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens erloschen.
Auch in der Haftpflichtversicherung können Rentenleistungen vorkommen. So kann der Schadenersatz vom Haftpflichtversicherer nicht nur als einmalige Kapitalleistung an den Geschädigten ausgezahlt werden, sondern auch als Rentenleistung. Eine solche kann bei bleibenden Schäden auch lebenslang ausgezahlt werden. Auch diese Rentenleistungen erlöschen mit der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens, warnt der Bund der Versicherten. Da die Haftpflichtversicherung nicht mehr leiste, müsse nun der Schädiger – sprich der Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung – die Rentenleistung übernehmen, da der zugrunde liegende Schadenersatzanspruch nicht erlischt.
Zwar hatte Element über Kooperationspartner auch Haft- und Unfallversicherungen im Portfolio. Allerdings ist dem BdV nicht bekannt, ob es Versichertenfälle mit Rentenleistung gebe. „Wir hoffen jedoch, dass keine Versicherten und Geschädigten betroffen sind“, schreibt BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos in einer aktuellen Meldung des BdV. Element-Insolvenzverwalter Friedemann Schade teilt schließlich mit, dass es solche Verträge im Bestand nicht gebe.
Besserer Gläubigerschutz gefordert
Viel Wind um nichts also, könnte man sagen. Dem Bund der Versicherten geht es jedoch offenbar um mehr: Für ihn ist die Element-Insolvenz Anlass, die bestehenden Aufsichtsregeln zu hinterfragen. „Das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in existenzielle Risikoversicherungen darf nicht zum Spielball von Wagniskapital und Start-Up-Schmieden werden“, lässt sich BdV-Vorstand Stephan Rehmke in einer Mitteilung zitieren. Und weiter: „Will man solche Geschäftsmodelle ermöglichen, brauchen sie ein enges Korsett durch die Finanzaufsicht." Die BaFin hatte in der Vergangenheit jedoch deutlich gemacht, dass für Fintech-Unternehmen die gleichen Regeln gelten wie für die anderen Marktteilnehmer. 2016 hatte der damalige BaFin-Chef Felix Hufeld beim Neujahres-Empfang seiner Behörde betont, für die jungen Finanzunternehmen keine Sandkiste bauen zu wollen, in der Fintechs ihre Ideen erst einmal mit einem lockeren Regelsystem ausprobieren können. Stattdessen wolle die Aufsicht die Unternehmen fördern, in dem man die gleichen Aufsichtsmaßstäbe anwende wie bei den anderen Marktteilnehmern.
BdV-Vorstand Rehmke forderte zudem einen effektiven Gläubigerschutz für die Versicherten: "Die Unzulänglichkeiten im Versicherungsaufsichtsgesetz müssen jetzt dringend ausgebessert werden.“ Damit dürfte Rehmke unter anderem die Schaffung einer Auffanglösung vorschweben, wie es sie für andere Versicherungssparten gibt. So gibt es unter anderem die Protektor Lebensversicherungs-AG für die Lebensversicherung und die Medicator AG für die substitutive Krankenversicherung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung springt zudem die Verkehrsopferhilfe ein, eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer. Diese hilft Geschädigten von Verkehrsunfällen, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, der Schaden durch nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht wurde oder der Kfz-Haftpflichtversicherer insolvent gegangen ist. Für andere Sparten fehlt es jedoch an einer solchen Auffanglösung.