Neue Gefahrstoffverordnung

Der Wohngebäudeversicherung droht die nächste Beitragserhöhung

Eine neue Arbeitsschutzverordnung im Umgang mit Asbest könnte den Wohngebäudeversicherern hunderte Millionen Euro Mehrkosten verursachen. Diese müssten dann auf die Kunden umgelegt werden.

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13:08 Uhr | 27. August | 2024
Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen

Eine neue Arbeitsschutzverordnung im Umgang mit Asbest könnte den Wohngebäudeversicherern hunderte Millionen Euro Mehrkosten verursachen. Diese müssten dann auf die Kunden umgelegt werden.

| Quelle: PixeloneStocker

Stark gestiegene Preise für Handwerker und Baustoffe sowie schnell zunehmende Elementarschadenereignisse – viele Wohngebäudeversicherer mussten zuletzt ihre explodierten Schadenausgaben per Prämienerhöhungen an ihre Kunden weitergeben. Nun droht der Sparte ein weiterer Preistreiber. Denn das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen vorgelegt, der auch die Schadenregulierung der Gebäudeversicherer verteuern würde.

In diesem Entwurf geht es auch darum, dass bestimmte Sanierungen und Reparaturen in Gebäuden zukünftig erst nach einer Asbestprüfung durchgeführt werden dürfen. Bei geplanten Renovierungen nach dem Hauskauf würden diese Prüfungen dann voraussichtlich mit in die Renovierungskosten einfließen. Im Schadenfall jedoch würden sie als Teil der Leistungen zu Lasten der Versicherer gehen.

GDV sieht mindestens 190 Millionen Euro Mehrkosten

„Allein durch Untersuchungen, ob Asbest im Gebäude ist, erwarten wir für die Wohngebäudeversicherer Mehrkosten von voraussichtlich über 190 Millionen Euro im Jahr“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Presseinformation, in der es weiter heißt: Diese Kosten werden die Prämien für die Wohngebäudeversicherung zusätzlich belasten.

Da ab 1993 nicht mehr mit Asbest gebaut werden durfte, schätzt der GDV die betroffenen Wohnungen auf rund 34 Millionen Stück, was etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestandes betrifft. Im Jahr 2022 lag die Schadenkostenquote der Wohngebäudeversicherer bereits bei 106,4 Prozent und die Leistungen bei 7.671 Millionen Euro. Allein die Mehrkosten für die Asbest-Untersuchungen würden die Ausgaben für Schäden somit um rund 2,5 Prozent erhöhen.

Bürokratie blockiert Schadenregulierung?

Doch die neue Gefahrstoffverordnung würde nach jetzigem Stand offenbar noch ein weiteres Problem im Falle eines Schadens mit sich bringen. „Es fehlen Fachkräfte und Labore, dadurch entstehen Wartezeiten und die Schadenbehebung am Gebäude verzögert sich”, kritisiert Asmussen. Dann würde die neue Bürokratie die Reparatur der Schäden blockieren, was diese noch weiter ausufern lassen würde. Der GDV formuliert ein Beispiel: Wird ein Leck bei einem Leitungswasserschaden nicht zügig gefunden und repariert, kann es zu Folgeschäden wie Schimmelbefall kommen und sich der Schaden ohne Not vergrößern. 

Die Versicherer appellieren deshalb an die Politik, Übergangsfristen für die Reparaturen von akuten Schäden zu erlauben. Im Bereich der emissionsarmen Verfahren, durch die sich Instandhaltungsarbeiten oder kleinere Sanierungsarbeiten bei festgebundenem Asbest schneller durchführen lassen, fordern sie zudem eine beschleunigte Anerkennung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Laut GDV wird der Bundesrat im Oktober über die Gefahrstoffverordnung beraten. Dass diese dann schon im vierten Quartal in Kraft tritt, wird dadurch unwahrscheinlicher.