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Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung, auch Zuzahlung oder Copayment genannt, stellt im Versicherungswesen den Anteil dar, den ein Versicherungsnehmer in einem möglichen Versicherungsfall selbst zu zahlen hat. Diese Zahlung kann entweder jährlich oder pro einzelnem Schadensfall fällig werden.

Im Versicherungsfall ist die Höhe der zu leistenden Selbstbeteiligung abhängig von der gesetzlichen Regelung oder der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Je nach Vertrag errechnet sich die zu zahlende Summe entweder aus einem festgelegten prozentualen Anteil oder einem absoluten Anteil, der unabhängig von der Schadenshöhe geleistet werden muss. Der fällige Restbetrag wird von der Versicherung beglichen. Um die Benachteiligung von Versicherten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, Befreiungen oder Höchstgrenzen festzulegen.