Vorsatz
Vorsatz
Vorsätzlich (mit Vorsatz) handelt, wer eine Tat aus freiem Willen und unter bewusster Inkaufnahme der Folgen ausführt. Umgangssprachlich würde man sagen: „mit Absicht“. Wer vorsätzlich einen Schaden (Versicherungsfall) herbeiführt, verliert in aller Regel seinen Versicherungsschutz.
Das gilt jedoch nicht, wenn durch einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden ein noch größerer Schaden verhindert wurde. Der Versicherungsnehmer ist nämlich grundsätzlich zur Schadensabwehr und -minderung verpflichtet. Wenn er beispielsweise einen Wasserschaden verursacht, weil er einen Brand gelöscht hat, ist die Gebäudeversicherung in der Regel zur Leistung verpflichtet. Anders sieht es hingegen aus, wenn das Haus unter Wasser gesetzt wurde, nur um die Versicherungssumme zu kassieren – das gilt prinzipiell als Betrugsversuch.