Punktgenau zum Amtsantritt des neuen Präsidenten Mark Branson hat die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin am Montag einen Richtlinienentwurf für nachhaltige Fonds veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist, die stetig steigende Zahl der nachhaltig orientierten Anleger vor sogenanntem „Greenwashing“ schützen. Unter „Greenwashing“ versteht man den Versuch, dass Firmen ihre Produkte oder sich selbst als besonders nachhaltig präsentieren, ohne allerdings entsprechende Kriterien umzusetzen.
Insbesondere bei Fonds ist die Gefahr für Anleger besonders groß, in die Irre geführt zu werden, erklärt die Bafin. Regelungen, wann sich ein Fonds als nachhaltig bezeichnen oder als solcher vertrieben werden kann, gebe es weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene.
Das Vorhaben der Bafin für genauere Vorgaben zu sorgen wurde vom Fondsverband BVI scharf angegriffen. Nun liegt der neue Bafin-Entwurf vor, wie die Anlagebedingungen der Fonds in Zukunft auszusehen haben.
Insgesamt lässt die Aufsicht den Fondsanbietern drei Möglichkeiten, ihre Fonds nachhaltig zu konzipieren:
1.) Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände
Die Bafin fordert, dass mindestens 75 Prozent in Vermögensgegenstände investiert werden. Diese müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- und soziale Ziele zu erreichen. Ergänzt wird diese Bestimmung noch durch einige Ausschlusskriterien: So dürfen die Portfoliounternehmen beispielsweise nicht mehr als 10 Prozent ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom gewinnen oder nicht in Ausbeutung von Ölsand oder Ölschiefer-Vorkommen involviert sein.
2.) Nachhaltige Anlagestrategie
Alternativ zur Mindestinvestitionsquote können Fondsanbieter auch auf eine nachhaltige Anlagestrategie zurückgreifen, beispielsweise den Best-in-Class-Ansatz. Inwiefern die Anlagestrategie nachhaltig konzipiert ist, sollen die Anbieter zukünftig in den Anlagebedingungen näher ausführen müssen.
3.) Nachbildung eines nachhaltigen Index
Ein nachhaltiges Investmentvermögen kann auch durch die Nachbildung eines nachhaltigen Indexes geschaffen werden, erwähnt die Bafin als dritten Vorschlag. Auch hier seien nähere Angaben zum Nachhaltigkeitscharakter des Index erforderlich. Über Höchstgrenzen sei zudem sicherzustellen, dass bestimmte Umwelt- und Sozialziele nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Geltung entfalten sollen diese Regelungen jedoch nur für deutsche Fonds und auch nur für diejenigen, die nach Veröffentlichung der Richtlinie neu aufgelegt werden. Es wird sich zeigen, wie die deutsche Fondsindustrie die im Vergleich zum ersten Entwurf entschärften Vorschläge der Bafin aufnimmt. Bis zum 6. September dieses Jahres bleibt ihr Zeit für eine Replik.
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