Fondsgebundene Unterstützungskassen-Versorgung: bAV-Cross-Selling der gehobenen Art

Insbesondere für Gutverdiener bietet die zusätzliche Vorsorge über eine Unterstützungskasse handfeste Vorteile, die sich mit denen einer Fondspolice trefflich kombinieren lassen. In der bAV-Beratung sollte diese Lösung daher grundsätzlich mit auf den Tisch.

15:09 Uhr | 26. September | 2024
Fondsgebundene Unterstützungskassen-Versorgung: bAV-Cross-Selling der gehobenen Art

bAV-Cross-Selling der gehobenen Art

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Direktzusagen und Pensionskassen führen die Rangliste der Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit weitem Abstand an. Nur jede 20. bAV-Lösung entfällt, zumindest gemessen am Volumen der Deckungsmittel, auf die Unterstützungskasse (siehe Grafik). Diese fristet demgemäß ein Nischendasein, viele Makler haben sie gar nicht auf dem Zettel, wenn sie zu den Kunden gehen. Vor allem die vergleichsweise geringe Flexibilität etwa in puncto Mitnahme oder Beitragssenkung ist ein vertrieblicher Hemmschuh.

Doch bAV-Profis wissen auch: Für bestimmte Zielgruppen – im Wesentlichen gutverdienende Fach- und Führungskräfte – bietet die rückgedeckte Unterstützungskasse einzigartige Vorzüge. Die sind insbesondere steuerlicher Natur. Denn mit diesem Durchführungsweg können bAV-Beiträge in fast unbegrenzter Höhe steuerfrei investiert werden. Zu Rentenbeginn können die Kunden sich dann zwischen einmaliger Kapitalleistung und lebenslanger Monatsrente entscheiden. Ideal für Gutverdiener, die an ihrem Lebensstandard im Alter keine Abstriche machen möchten. Und damit auch ein vielversprechendes Cross-Selling-Thema, wenn die eigentliche Unternehmens-bAV bereits unter Dach und Fach ist.

Renditechancen voll ausschöpfen

Eine Unterstützungskassen-Versorgung kann zwar auch sicherheitsorientiert erfolgen. Doch das schmälert bekanntlich die Rendite und ist für Führungskräfte mit ihren Performanceansprüchen damit meist nur die zweite Wahl. Deutlich attraktiver stellt sich der Weg über eine Fondspolice dar. Erst die Kombination aus den enormen Steuervorteilen und satten Renditechancen macht diese Form der bAV so interessant und zugkräftig. Dabei geht das Potenzial sogar noch über die Altersversorgung hinaus: In einer Unterstützungskassen-Lösung lassen sich auch Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz absichern.

Für Arbeitgeber liefert die Unterstützungskasse somit einen Hebel, um gerade jene High Performer enger ans Unternehmen zu binden, auf die es ankommt. Dank der staatlichen Förderung funktioniert das sogar bilanzneutral. Im sich verschärfenden Wettbewerb um Fachkräfte ist eine fondsgebundene Unterstützungskassen-Versorgung mehr als ein Sahnehäubchen auf der bAV-Torte – sie ist strategische Personalpolitik zugunsten der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.

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