Auf dem Weg zum Marktstandard?

Neuer Service: Erste Versicherer bieten unabhängige BU-Beratung an

Erste Lebensversicherer bieten eine unabhängige Leistungsberatung für BU-Antragsteller an. Doch was bedeutet das konkret und hat dieser neue Service das Zeug, zum Marktstandard zu werden? procontra hakte nach.

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11:03 Uhr | 05. März | 2025
Beratungsgespräch

Erste Versicherer bieten eine unabhängigen BU-Beratung an (Symbolfoto).

| Quelle: Nitat Termmee

Die Beantragung eine BU-Rente überfordert offenbar viele Versicherte. Analysen der Ratingagentur Morgen & Morgen zeigen, dass gut 40 Prozent aller abgelehnten Anträge darauf zurückzuführen sind, dass Versicherte auf Fragen des Versicherers nicht mehr reagieren und den Kontakt abbrechen (wir berichteten).

Nach Ansicht von BU-Experten wäre es deshalb wünschenswert, wenn Versicherer im Fall eines Leistungsantrags die Kosten für eine unabhängige Leistungsberatung für ihre Kunden übernehmen würden. Eine entsprechende Leistungsfrage hat Morgen & Morgen bereits in seiner Vergleichssoftware M&M Office hinterlegt. Sie ist jedoch noch kein Ratingkriterium, weil bislang erst fünf Gesellschaften einen solchen Service anbieten. Im Einzelnen sind das die Axa, Baloise, Dialog, Hannoversche und die LV1871.

Service mit Einschränkungen

Die Kostenübernahme ist allerdings gedeckelt und kann zumeist auch erst nach Ablehnung eines Leistungsantrags in Anspruch genommen werden. So zahlen zum Beispiel die LV1871 und die Hannoversche maximal 500 Euro. Die Axa übernimmt 50 Prozent der entstehenden Kosten, maximal 1.500 Euro.

Bei der Baloise sind es sogar nur 250 Euro, die für eine unabhängige Beratung übernommen werden. Anders als bei den anderen Gesellschaften kann dieser Service jedoch bereits vor der Antragsstellung genutzt werden. Einzige Voraussetzung dafür sei, dass der Kunde eine Krankschreibung von sechs Monaten nachweisen könne.

Eine unabhängige Beratung kann zum Beispiel durch die Verbraucherzentralen oder durch Versicherungsberater erfolgen, die im Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) organisiert sind. Mögliche unabhängige Dritte können aber auch Fachanwälte oder Fachmediziner sein.

Ob eine unabhängige Leistungsberatung das Zeug hat, zum Marktstandard zu werden, bleibt abzuwarten. So teilt etwa die HDI Versicherung auf Nachfrage mit, dass man dort einen anderen Ansatz verfolge und eher auf den eigenen telefonischen oder persönlichen Kontakt mit den BU-Antragstellern setze.

Ähnlich argumentiert auch Thomas Wedrich von der Signal Iduna. Er räumt jedoch auch ein, dass man den Markt genau beobachte und prüfe, ob solche Services wie eine unabhängige Leistungsberatung „in Zukunft zielführend sein können“.

Bessere Förderung für Makler

Versicherungsmakler und BU-Spezialist Matthias Helberg sieht die Versicherer darüber hinaus auch in der Pflicht, Makler fachlich und finanziell zu fördern, damit diese ihre Kunden im BU-Leistungsfall besser unterstützen könnten.

Helberg: „Meines Erachtens wäre es sinnvoll für alle Beteiligten, dass die Versicherer die vertragsbetreuenden Makler finanziell unterstützen, die sich durch eine entsprechende Vollmacht als Vertrauensperson der Versicherungsnehmer identifizieren, entsprechende Kenntnisse im Bereich BU-Leistungsfall nachweisen können und im Leistungsfall unterstützend tätig werden wollen.“

Selbst wenn das mit Mehrkosten verbunden wäre, würden alle Beteiligten davon profitieren: „Der Kunde“, so Helberg, „wäre in professionellen Händen seines Sachwalters, der Versicherer bekommt im Idealfall schrankfertige Unterlagen und Makler hätten zumindest einen kleinen finanziellen Anreiz.“

Ohne eine solche Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen und einer Kostenbeteiligung im Leistungsfall hätten Makler nur die Möglichkeit, ihre Kunden an Dritte zu verweisen oder sich auf eigene Faust, eigene Kosten und eigenes Haftungsrisiko in das Thema einzuarbeiten.