Jetzt über die attraktiven Neuerungen informieren:
Für ihre kollektive Berufsunfähigkeitslösung Swiss Life BU Pro führt Swiss Life attraktive Neuerungen ein, darunter die Beitragsübernahme bei auslaufender Lohnfortzahlung aufgrund von längerer Krankheit und eine Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung für alle Teilzeitkräfte.
Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um das Halten von Arbeitskräften und das Finden neuer junger Talente geht. Aus Sicht der Beschäftigten zählt die betriebliche Arbeitskraftabsicherung dabei zu den Top-Sozialleistungen, die Unternehmen anbieten können, um die besten Talente für sich zu gewinnen. „Darum bieten wir mit Swiss Life BU Pro den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen eine Lösung, mit der sie ihre Mitarbeitenden durch ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren unkompliziert gegen das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern können“, sagt Hubertus Harenberg, Leiter bAV und Branchenversorgung von Swiss Life Deutschland.
Beitragsübernahme bei auslaufender Lohnfortzahlung
Wird ein/e Arbeitnehmer/-in infolge einer längeren Krankheit arbeitsunfähig und es entfällt nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung und somit auch die Beitragszahlung, übernimmt Swiss Life die Beiträge für das Unternehmen. Mit dem Update von Swiss Life BU Pro kann ab sofort der Versicherungsschutz unverändert fortgeführt werden, da Swiss Life die Beiträge für sechs Monate zahlt. Dadurch genießt der Arbeitnehmende vollen Versicherungsschutz. Nach Ablauf der maximal sechs Monate bzw. nach Meldung der Wiederaufnahme der Tätigkeit, wird der Vertrag beitragspflichtig fortgeführt.
Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung für alle Teilzeitkräfte
Wie bereits in der Einzel-BU bietet Swiss Life nun auch für die Swiss Life BU Pro eine Günstigerprüfung für Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten. Damit liegt eine Berufsunfähigkeit bei einer Teilzeitkraft auch unabhängig der bedingungsmäßigen Berufsunfähigkeit vor, sobald man die Teilzeittätigkeit nur noch weniger als drei Stunden ausüben kann oder könnte. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt. Durch dieses neue Feature greift die Günstigerprüfung also für alle Teilzeitbeschäftigten.
Flexible Ausgestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen und Arbeitnehmende
Swiss Life BU Pro kann als Sozialleistung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angeboten werden, vorausgesetzt der BU-Beitrag wird entweder vollständig (Arbeitgeber-Modell) oder mindestens zur Hälfte (Solidar-Modell) vom Unternehmen finanziert. Zusätzlich ist eine Kombination aus beiden Modellen möglich. Voraussetzung für alle Modelle: Mindestens zehn Beschäftigte sind versichert.