Aktuare: Diese Versicherungssparten wird Corona verändern

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Risikolebensversicherung, private Rentenversicherung, BU-Versicherung

Laut der DAV wird sich die Sterblichkeit als Grundlage der Risikolebensversicherung (RLV) durch das Coronavirus auf Basis aktueller Daten um 0,15 Prozent erhöhen. Das bedeutet, dass 0,15 Prozent mehr Versicherte sterben werden. Die Versicherungsmathematiker rechnen demzufolge kaum mit Auswirkungen auf die Leistungszahlungen oder Tarife der RLV-Anbieter, da das Durchschnittalter der Corona-Toten hierzulande aktuell bei 81 Jahren liegt. Ein Alter, in dem der RLV-Vertrag in fast allen Fällen schon beendet wurde. In der privaten Rentenversicherung sehen die Aktuare ebenfalls kaum Auswirkungen, jedoch könnte es hier durch verfrühte Sterbefälle zu leicht erhöhten Vererbungseffekten der Rentenbezüge kommen. Im Falle einer Rezession mit höherer Arbeitslosenzahl sei zudem aufgrund psychischer Erkrankungen mit steigenden BU-Zahlen zu rechnen. Bild: Pixabay
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PKV

In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind durch die Corona-Krise gegenteilige Entwicklungen bei den Leistungsausgaben spürbar. Generell würden die Kosten für stationäre Behandlungen steigen, dazu kommen spürbare Mehrausgaben durch das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz. Dafür gehen weniger Menschen zum Arzt oder ins Krankenhaus – auch Operationen oder kleinere Behandlungen wie Zahnreinigungen werden verschoben. Die Beitragsanpassungen für 2021 sollen anhand von „Vor-Corona-Daten“ ermittelt werden. Auch eine explizite „Corona-BAP“ sei ausgeschlossen, so die DAV. Ab 2022 könnten Auswirkungen auf die Beiträge aber nicht ausgeschlossen werden. Dafür seien verschiedenste Faktoren verantwortlich, wie beispielsweise neben der Entwicklung eines Impfstoffs auch die Auswirkungen der Pandemie auf die Kapitalanlagen der PKV-Anbieter. Für eine genaue Kostenanalyse sei es aber jetzt noch viel zu früh. Bild: Pixabay
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Private Schadenversicherung

Dass das zuletzt geringere Verkehrsaufkommen zu weniger Schäden und damit Kosten in der Kfz-Versicherung führen wird, ist bereits bekannt. Eventuell kann dieser Effekt auch zu direkten Ausschüttungen an die Versicherten oder geringere Kfz-Beiträge in den nächsten Jahren führen. In der privaten Haftpflichtversicherung rechnet die DAV durch das „Social Distancing“ mit weniger Schäden. Dasselbe gilt für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Durch die nahezu lückenlose Überwachung des eigenen Zuhauses dürfte es zu deutlich weniger Einbrüchen kommen. Auch Schäden durch Leitungswasser oder Brände durften zurückgehen oder deren Kosten senken, da sie verhindert oder zumindest schneller bemerkt werden. Bild: Pixabay
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Gewerbliche Schadenversicherung

Was im privaten Bereich Schäden vermeidet, könnte auf der gewerblichen Seite für Gefahrerhöhungen sorgen. Beispielsweise steigen durch den Leerstand von gewerblichen Gebäuden Risiken wie Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Brand oder unbemerkter Rohrbruch. In den Sparten Betriebsschließungsversicherung und Veranstaltungsversicherung kommt es aktuell zu einer nahezu vollständigen Betroffenheit, so dass kein Ausgleich im Kollektiv erfolgen kann – ansonsten ein grundliegender Relativierungseffekt in jedem Versicherungsbestand. Dazu kommen wahrscheinlich juristischer Klärungsbedarf und teilweise sehr hohe Versicherungssummen (zum Beispiel für Großveranstaltungen), die belastend auf Schadenkosten und Beiträge wirken können. In der Cyber-Versicherung sehen die Aktuare zudem vermehrt die Gefahr von Angriffen auf weniger gut geschützte private Rechner im Homeoffice. Bild: Pixabay