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Faktor Steuervorteile Fondsdepot (I)
15 Prozent der Erträge bei Mischfonds müssen nicht versteuert werden, wenn der Fonds mindestens 25 Prozent Aktienanteil aufweist. Bei Aktienfonds sind es 30 Prozent, bei Immobilienfonds 60, bei Immobilienfonds mit ausländischen Immobilien 80 Prozent Teilfreistellung. Unter einer Bedingung. Quelle: Pekic