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Die Reformen von 2011 und 2015
Die im November 2010 verabschiedete Gesundheitsreform trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Damit wurde der allgemeine Krankenkassenbeitrag der GKV von 14,9 Prozent wieder auf den alten Stand von 15,5 Prozent angehoben, nachdem dieser im Rahmen der Finanzkrise 2007 kurzzeitig gesenkt worden war. Mit der Reform wurde außerdem die Begrenzung der Zusatzbeiträge aufgehoben (ausgenommen waren zum Beispiel Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Studenten, Azubis oder Minijobber). Zum 1. Januar 2015 wurde die Einführung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrages beschlossen, woraufhin der Krankenkassenbeitrag auf den Beitrag von 14,6 Prozent sank, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50 Prozent teilten. Bild: Adobe Stock/Alexander Limbach