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Fahrrad verschwindet während Pinkelpause
Wenn die Natur ruft, kann alles Weitere schnell zweitrangig werden. Ein kleines Mädchen hatte, um schnell auf Toilette laufen zu können, sein Fahrrad unverschlossen auf dem Schulhof stehen lassen. Als sie zurückkehrte, war das Fahrrad verschwunden. Die Versicherung zahlte aus Kulanz 200 Euro, verwies aber darauf, dass ein Diebstahl nicht nachgewiesen sei. So könne ja ein anderes Kind sich das Rad genommen und an einem unbekannten Ort wieder abgestellt haben.
Der Versicherungsvermittler, der die Versicherungsnehmerin vertrat, forderte allerdings die Begleichung des gesamten Schadens in Höhe von 415,90 Euro sowie die Entlastung seines „Kulanzkontos“ um die bereits gezahlten 200 Euro. Letzteres lehnt der Ombudsmann ab – der Ausgleich des Kulanzkontos sei kein zulässiges Beschwerdeziel, da es nicht das Verhältnis zwischen den Beschwerdeparteien betreffe. Dem Versicherer unterbreitete er den Vorschlag, den Schaden zu begleichen – schließlich handele es sich bei der Darstellung des Versicherers, andere Kinder hätten das Fahrrad benutzt, um eine reine Spekulation. Der Versicherer schloss darauf einen Vergleich mit der Versicherungsnehmerin und zahlte 120 weitere Euro. Bild: Pixabay/Alexas_Fotos