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Korridorlösung bis 4 Prozent möglich
Vermittler sollen jedoch die Möglichkeit bekommen, bis zu 4 Prozent der Bruttobeitragssumme als Abschlussprovision zu erhalten. Die zusätzlichen 1,5 Prozent (Korridor zwischen 2,5 und 4 Prozent) können sie erreichen, indem sie mit ihrer Arbeit bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Diese Kriterien sind die Beschwerdequote und die Stornoquote des Vermittlers sowie „der Umfang der Beanstandungen der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben durch den Vermittler.“ Letzteren Punkt sollen jeweils die Versicherer ermitteln, an die Geschäft vermittelt wird. Die Gesamtaufsicht zur Erfüllung der Qualitätskriterien und der damit verbundenen höheren Provision soll bei der BaFin liegen. Bild: IM VISUALS