Provisionsdeckel

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Maximal 2,5 Prozent

Der Referentenentwurf des BFM sieht eine Deckelung der Abschlussprovision auf maximal 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme vor. Davon betroffen sein sollen Lebensversicherungsverträge, die „einen Fälligkeitswert oder einen Rückkaufswert bieten, der vollständig oder teilweise direkt oder indirekt Marktschwankungen ausgesetzt ist.“ Die Bruttobeitragssumme soll dabei der Summe der zu zahlenden Prämien für maximal 35 Jahre entsprechen. Bild: Artem Zavarzin
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Korridorlösung bis 4 Prozent möglich

Vermittler sollen jedoch die Möglichkeit bekommen, bis zu 4 Prozent der Bruttobeitragssumme als Abschlussprovision zu erhalten. Die zusätzlichen 1,5 Prozent (Korridor zwischen 2,5 und 4 Prozent) können sie erreichen, indem sie mit ihrer Arbeit bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Diese Kriterien sind die Beschwerdequote und die Stornoquote des Vermittlers sowie „der Umfang der Beanstandungen der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben durch den Vermittler.“ Letzteren Punkt sollen jeweils die Versicherer ermitteln, an die Geschäft vermittelt wird. Die Gesamtaufsicht zur Erfüllung der Qualitätskriterien und der damit verbundenen höheren Provision soll bei der BaFin liegen. Bild: IM VISUALS
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Auch Bestandsprovisionen sollen eingeschränkt werden

Der Entwurf sieht außerdem die Reduzierung von sonstigen Vergütungen vor. Davon betroffen sein sollen auch Bestandsprovisionen. Diese würden demnach der gedeckelten Abschlussprovision zugerechnet und nicht mehr on top kommen. Als Bestandsprovision gelten dem Entwurf zufolge solche Zahlungen und Vorteile, die lediglich mit dem Bestehen eines Vertrages zusammenhängen. Laut BMF gehören sie zur Abschlussprovision, da sie lediglich an den Erfolg einer vorausgegangenen Vermittlungstätigkeit anknüpfen. Nicht von der Deckelung erfasst werden sollen aufwandsbezogene Bestandspflegeprovisionen, mit denen die aktive Vertragsbetreuung vergütet wird. Hier sollten vor allem Makler den Wortlaut ihrer Courtagevereinbarungen checken. Bild: Gearstd
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Restschuldversicherungen

Der Referentenentwurf sieht auch einen Provisionsdeckel für Restschuldversicherungen vor. Laut dem BMF kassieren die Vermittler in diesem Segment teilweise mehr als 10 Prozent der von dem Kreditinstitut gewährten Darlehenssumme als Provision. Ihre Vergütung soll nun auf maximal 2,5 Prozent der Darlehenssumme gedeckelt werden. Bild: Big Pants Production
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Fehlanreize sind nicht das Problem

„Offensichtlich rückt der Referentenentwurf von einem starren Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen ab und verfolgt stattdessen den Korridor-Vorschlag der BaFin mit der Berücksichtigung von qualitativen Vergütungselementen. Ob diese Lösung verfassungsrechtlich so umsetzbar ist, werden wir prüfen“, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz in einer ersten Stellungnahme. „Wir kritisieren, dass im Referentenentwurf immer noch eine Verbindung zwischen Vergütung und Fehlanreizen gesehen wird, die seit der Umsetzung der IDD bereits ausgeschlossen wurde. Insofern ist auch der Provisionsdeckel zur Verhinderung von Fehlanreizen überflüssig“, so Heinz. Bild: Fiedler/procontra
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GDV sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft äußerte sich ebenfalls kritisch zu den BMF-Plänen. In einem Statement des Verbands heißt es: „Die Versicherungswirtschaft lehnt Provisionsdeckel weiterhin ab. Die Branche sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf in wichtigen Punkten des Entwurfs. Dies gilt insbesondere für die Einbeziehung der Einmalbeiträge. Die Regelungen zur Restschuldversicherung schießen über das Ziel deutlich hinaus. Positiv ist der Ansatz, Rechtssicherheit zu schaffen und alle Anbieter im Markt gleich zu behandeln.“ BIld: GDV
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BdV wähnt Kunden im Nachteil

Beim Bund der Versicherten (BdV) interpretiert man den Entwurf hingegen als massive Unterstützung der Lebensversicherungsunternehmen zu Lasten der Versicherten. Nach Einschätzung des BdV erlauben die Regelungen den Unternehmen letztlich sogar noch höhere Provisionen auszukehren, als nach einer strengen aufsichtsrechtlichen Auslegung jetzt erlaubt wäre. „Es ist unklar, ob und wie die Selbsteinschätzung der Unternehmen überprüft und korrigiert werden kann“, erklärte BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Die Aufsicht könne dies aus seiner Sicht nicht leisten, da sie für diese Aufgabe keine zusätzlichen Mittel bekommen soll. Bild: Achenbach BdV Axel-Kleinlein 2018