Goldmarie Finanzen musste bei Werbung mit Ausschlusskriterien nachbessern
Der Berliner Robo-Advisor Goldmarie Finanzen GmbH wirbt mit „nachhaltigen Geldanlagen“ und dass die Kunden bei ihm „ohne Greenwashing investieren“ können. Doch bei der Werbung für diese Geldanlagen auf seiner Internetseite musste das FinTech kürzlich nachbessern, um mehr Transparenz zu schaffen. Laut procontra-Informationen hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. (Wettbewerbszentrale) das Unternehmen wegen irreführender Werbung abgemahnt. Daraufhin hat Goldmarie Finanzen eine Unterlassungserklärung abgegeben und die bemängelten Punkte auf seiner Internetseite angepasst.
Vor allem ging es dabei um die Ausschlusskriterien für die Geldanlage des Robo-Advisors. Unter der Überschrift „Unsere Ausschlusskriterien“ hat dieser auf seiner Startseite die folgenden Geschäftsfelder aufgelistet: gefährliche Chemikalien, Tierleid, zivile Handfeuerwaffen, Kohle, Atomkraft, fossile Energie, Militär, Pornographie und Erwachsenenunterhaltung, Glücksspiel, unkonventionelle Öl- und Gasförderung und Tabakindustrie.
Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale habe diese Darstellung den Eindruck erweckt, dass überhaupt nicht in diese Geschäftsfelder investiert werde. Jedoch toleriert Goldmarie Finanzen bei seinen Geldanlagen eine Umsatzbeteiligung der folgenden Geschäftsfelder:
Fossile Energie (bis zu 10 Prozent)
Zivile Handfeuerwaffen, Atomkraft, Militär und Glücksspiel (jeweils bis zu 5 Prozent)
Pornographie und Erwachsenenunterhaltung (bis zu 3 Prozent)
Darauf hatte der Robo-Advisor zwar auch in älteren Versionen seiner Internetseite hingewiesen, jedoch erst nach dem Klick auf eine Unterseite unter dem Reiter „Ausschlusskriterien“. Mittlerweile wurde der Hinweis auf den bis zu 10-prozentigen Umsatzanteil direkt auf der Startseite platziert.
Infos spätestens vor Vertragsabschluss
Doch warum hatte dieser Hinweis zuvor keinen Platz auf der Startseite bekommen? „Wir hatten uns bewusst für eine übersichtliche Darstellung auf der Startseite entschieden, um unseren Nutzer:innen einen schnellen Überblick über unsere Ausschlusskriterien zu geben, ohne die Seite mit zu vielen Details zu überladen“, teilte Jennifer Rasch, eine der beiden Gründerinnen und Geschäftsführerinnen des FinTechs, auf procontra-Nachfrage mit. Durch diese einfach verständlichen Informationen hätten Interessierte dazu motiviert werden sollen, sich näher mit dem Thema zu befassen. Außerdem habe ein gut sichtbarer Button stets auf die Detailseite verlinkt.
Aber könnte es auch passieren, dass manche Interessenten für nachhaltige Investments ihre Kaufentscheidung nur auf Basis der Informationen auf der Startseite treffen, ohne sich zuvor die Ausnahmen von den Ausschlusskriterien anzuschauen? „Tatsächlich erwarten wir, dass sich die meisten Menschen auf der Startseite einen Überblick verschaffen, und dann gezielt weitere Unterseiten oder Informationsbereiche aufrufen, die für sie besonders relevant sind“, so Rasch und weiter: „Zudem werden alle potenziellen Kund:innen vor Vertragsabschluss gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) umfassend über die Nachhaltigkeitskriterien informiert.“ Die entsprechenden Dokumente würden unter anderem eine Referenz zur genauen Definition der Ausschlusskriterien von Goldmarie Finanzen und den damit verbundenen Umsatzschwellen enthalten.
BaFin-Lizenz?
Von der Wettbewerbszentrale als irreführend kritisiert wurde außerdem ein Punkt in den FAQ des Robo-Advisors. Dort lautete eine Frage „Arbeitet Goldmarie Finanzen unter einer BaFin-Lizenz?“. Die ausklappbare Antwort auf die Frage lautete: „Ja, wir arbeiten dafür mit der Vermögensverwaltung Investify S.A. zusammen, die über eine Vermögensverwaltungslizenz verfügt. Durch unsere Kooperation mit Investify profitierst du auch von der Expertise von Investify, die uns in allen regulatorischen Fragen unterstützen.“
Laut Rasch sei die Frage zutreffend beantwortet gewesen. Schließlich würde das luxemburgische Unternehmen Investify über eine Lizenz der dortigen Finanzmarktaufsicht und damit dem Pendant zur § 32-KWG-Lizenz der BaFin verfügen. Eine explizite BaFin-Genehmigung sei deshalb nicht nötig gewesen. Dennoch wurde auch dieser Passus mit Abgabe der Unterlassungserklärung geändert.