Gesetzesentwurf
Das Bundesfinanzministerium hat einen „Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur“ vorgelegt. Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien sei es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen.
"Der Entwurf soll einen sicheren Investitionsrahmen für die Investition von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur durch eine Änderung des Investmentsteuergesetzes und des Kapitalanlagegesetzbuches schaffen", heißt es in der Vorlage. Gleichzeitig müssten Besteuerungslücken vermieden werden, da ansonsten Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen eintreten würden, die in den gleichen Geschäftsfeldern tätig sind. Um Wettbewerbsneutralität herzustellen, sieht der Regelungsvorschlag daher vor, dass die derzeitigen Steuerbefreiungsmöglichkeiten insoweit abgeschafft werden, wie Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds Einkünfte aus einer inländischen gewerblichen Tätigkeit erzielen. Dies führt zu einer definitiven Besteuerung derartiger Einkünfte auf Fondsebene.
Der Gesetzesentwurf ist ein weiterer Schritt des Finanzministers, die Energiewende voranzubringen. Im 2023 verabschiedeten Zukunftsfinanzierungsgesetz wurden die Regelungen noch gestrichen. Der jetzt vorgelegte Entwurf soll 2025 in Kraft treten.