BaFin-Studie
Die PKV kann auch in den kommenden 50 Jahren Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, zu Beiträgen anbieten, die nicht den GKV-Höchstbeitrag übersteigen. Dies geht aus einer aktuellen BaFin-Studie hervor. Diese kommt zu dem Schluss: Das PKV-System, bei dem Altersrückstellungen für eine Abfederung der Beiträge im Alter dienen, ist nachhaltig. Gesetzliche Änderungen sind aus Sicht der Finanzaufsicht folglich nicht notwendig.
Die Studie hat den Standardtarif, dessen Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, mit der GKV verglichen. In ihrem Basisszenario, das von einer medizinischen Inflation in Höhe von 2,7 Prozent und einem Überzins in Höhe von 0,5 Prozentpunkten ausgeht, liegt der durchschnittliche Beitrag im Standardtarif auch bei konstanten GKV-Beitragssätzen nach 50 Jahren noch unter dem GKV-Höchstbeitrag. Nur wenige Versicherte zahlen dabei den Höchstbeitrag, so die Studie.
Nur in einem Szenario mit hoher medizinischer Inflation – die BaFin rechnet hier mit einem Durchschnitt von fünf Prozent im Jahr – und ohne einen entsprechend stark steigenden GKV-Höchstbeitrag wäre das System nicht mehr aus sich heraus finanzierbar. Unter derzeit realistischen versicherungstechnischen und ökonomischen Rahmenbedingungen sei das PKV-System jedoch in der Lage, ein der GKV vergleichbares Leistungsversprechen zu einem vergleichbaren Beitrag anzubieten.
Demzufolge hält die Studie die derzeit geltenden gesetzlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge auch für ausreichend. Diese sehen derzeit unter anderem einen Zuschlag auf den Bruttobeitrag in Höhe von zehn Prozent ab dem 60. Lebensjahr vor.
Nur wenn in Zukunft die Einflussgrößen deutlich von den in der Studie getroffenen Annahmen abweichen, müsste untersucht werden, ob hier Nachbesserungen nötig sind. Dies könnte gegebenenfalls bei einer deutlich erhöhten medizinischen Inflation der Fall sein.
Der in der Studie untersuchte Standardtarif steht jedoch nicht allen PKV-Versicherten frei. So steht er nur Privatversicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 ihren Vertrag abgeschlossen haben. Seitdem können Versicherte, wenn ihnen die Beiträge ihrer privaten Versicherung zu hoch werden, nur noch in den Basistarif wechseln – hier sind aber häufig deutlich höhere Beiträge als im Standardtarif zu zahlen.
Der PKV-Verband drängt seit einiger Zeit darauf, den Standardtarif wieder für alle Versicherungsnehmer zu öffnen.