Wenn PKV-Interessenten gute Aussichten darauf haben, längere Zeit keine ärztlichen Leistungen oder Medikamente in Anspruch nehmen zu müssen, liegt grundsätzlich ein Tarif mit Beitragsrückerstattung (BRE) nahe. Damit wird Leistungsfreiheit in Euro und Cent belohnt: In der Regel überweist der Versicherer nach einem Kalenderjahr, in dem keine Rechnung eingereicht wurde, einen prozentualen Anteil der Jahresprämie oder einen kompletten Monatsbeitrag zurück – häufig nach weiteren leistungsfreien Jahren auch mehrere Monatsbeiträge jährlich.
Es geht mithin potenziell um vierstellige Beträge, die an die Kunden zurückfließen können. Dieses attraktive Anreizmodell kennt allerdings in der praktischen Ausgestaltung durchaus Unterschiede und kann sich unter Umständen auch nachteilig auswirken. Insbesondere die folgenden Punkte sollten Vermittler in der Beratung berücksichtigen und thematisieren:
Bis auf wenige Ausnahmen handelt es sich bei BRE um freiwillige Leistungen, die vom wirtschaftlichen Erfolg des jeweiligen Versicherers abhängen, ergo: von den Überschüssen. Auch deshalb ist es so wichtig, dass der PKV-Anbieter solide und nachhaltig zu wirtschaften versteht.
Zahlreiche BRE-Tarife sehen eine Kostenerstattung für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen vor, ohne den Anspruch auf BRE zu tangieren. Je nach Kundenvorlieben sollte darauf geachtet werden, welche Vorsorgeleistungen genau unschädlich sind. In manchen Fällen kann es für die Versicherten auch günstiger sein, selbst für solche Leistungen zu bezahlen, wenn die Kosten im Gegenzug durch eine hohe BRE überkompensiert werden.
Da Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können, sind auch BRE für die Steuerlast relevant. Sie müssen im Jahr, in dem sie ausgezahlt werden, von den geltend gemachten Versicherungsbeiträgen abgezogen werden, sodass das zu versteuernde Einkommen und damit die zu entrichtende Steuer steigen. Darauf sollten die Kunden vorbereitet werden.
Bei der Frage, was als Monatsbeitrag – und damit als BRE-Berechnungsgrundlage – gilt, unterscheiden sich die Tarife. Viele schließen den gesetzlich vorgeschriebenen 10-Prozent-Zuschlag aus, was die BRE merklich mindert.
In manchen Tarifen umfasst der BRE-Anspruch nicht den gesamten Beitrag, sondern nur die Bestandteile für einzelne Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahn, Heilpraktiker …). Vermittler sollten sicherstellen, dass möglichst alle Bereiche abgedeckt sind.
Unter Beachtung dieser Punkte können Makler ihren Kunden guten Gewissens zu einem Tarif mit BRE raten. Bei manchen Anbietern erhalten die Versicherten bereits nach einem leistungsfreien Jahr zwei Monatsbeiträge zurück, nach drei oder mehr Jahren ohne Rechnungseinreichung sogar vier Monatsbeiträge. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind dabei BRE-unschädlich. Für Kunden, die bei guter Gesundheit sind, ist so jedes Jahr ein Extra-Urlaub drin, indirekt bezahlt vom Krankenversicherer.