Neue Abrechnungsempfehlungen in der PKV

Bessere Absicherung für Privatversicherte bei Psychotherapie

Neue Abrechnungsempfehlungen sollen ab 1. Juli bestehende Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung schließen. Darauf verständigten sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, die Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung.

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11:06 Uhr | 28. Juni | 2024
Bessere Absicherung für Privatversicherte bei Psychotherapie

Neue Abrechnungsempfehlungen in der PKV sollen die Absicherung für Privatversicherte bei Psychotherapie verbessern.

| Quelle: Westend61

Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, die Beihilfeträger von Bund und Ländern (außer Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) beschließen zum 1. Juli eine neue Abrechnungsempfehlung für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte.

Die neuen Empfehlungen schließen laut PKV-Verband bestehende Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung und bieten klare Abrechnungsrichtlinien für wichtige Leistungen moderner Psychotherapie. Dazu gehört die Möglichkeit sofortiger Interventionen und Akutbehandlungen über mehrere Sitzungen. Durch die Einführung sogenannter Analogabrechnungen werde die psychotherapeutische Versorgung für Privatversicherte gestärkt.

Klarheit über die tariflichen Leistungen geschaffen

Die in den Abrechnungsempfehlungen aufgeführten Leistungen wurden zwar bisher ebenfalls erbracht, mussten aber alternativ (analog) abgerechnet werden, weil sie nicht in der GOÄ aufgeführt waren. Ohne gemeinsame Abrechnungsempfehlung kam es dabei zu Problemen und Unklarheiten bei der Abrechnung und Kostenübernahme. Mit den beschlossenen Abrechnungsempfehlungen wurden diese Regelungslücken geschlossen. Für Privatversicherte wird mit den neuen Abrechnungsempfehlungen der Zugang zur Psychotherapie erleichtert, und es herrscht Klarheit darüber, welche Leistungen zu welchem Preis von den vertraglich vereinbarten, tariflichen Leistungen eingeschlossen sind, so der PKV-Verband.

Anlass für die Vereinbarung sei das veraltete Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ und GOP). Etablierte Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie fehlten dort und werden nun ergänzt. Allerdings betont der PKV-Verband, dass die Gebührenordnung dringend grundlegend überarbeitet werden müsste.