Diese Leistungen machen bei Krankenzusatzversicherungen den Unterschied
Private Krankenzusatzversicherungen verbreiten sich immer weiter. Entsprechend groß ist das Angebot. Doch welche Leistungen unterscheiden eigentlich einen Top-Tarif von der Mittelklasse? Dieser Frage ist einmal mehr das Analysehaus Franke und Bornberg nachgegangen. Um diese zu beantworten, haben die Hannoveraner 660 Tarife von 40 Versicherern unter die Lupe genommen.
Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsbereiche wurden die Tarife in die Rating-Segmente Zahnersatz, Zahnbehandlung, Stationär, Sehhilfen, Naturheilverfahren und Vorsorge eingeteilt.
Da Zahnzusatzversicherungen die am weitesten verbreiteten Zusatzpolicen sind, wurden in diesen Segmenten mit 367 Tarifen die meisten untersucht. Dabei bewertete Franke und Bornberg unter anderem die Höhe der Leistungen im Rahmen der Regelversorgung und darüber hinaus, die Leistungen bei augmentativen Behandlungen zum Aufbau der Knochenmasse oder auch die Staffelung von Höchstbeträgen für Zahnersatz in den ersten sechs Versicherungsjahren. Bei der Zahnbehandlung ging es unter anderem um die Erstattungshöhen für die professionelle Zahnreinigung.
Die Höchstnote „FFF+“ erreichten beim Zahnersatz 71 und bei der Zahnbehandlung 76 Tarife, also jeweils etwa ein Fünftel der sich im Test befindlichen Produkte. Grundsätzlich mussten die Policen dafür mindestens 85 Prozent aller Leistungsvorgaben erfüllen. Gleichzeitig mussten aber auch gewisse Mindeststandards erfüllt werden, um die Höchstnote zu erreichen. Dazu gehören zum Beispiel
eine 100-prozentige Erstattung für Leistungen im Rahmen der Regelversorgung
jeweils mindestens 90 Prozent Erstattung für Leistungen über die Regelversorgung hinaus sowie für Inlays
die grundsätzliche Mitversicherung von augmentativen Leistungen
100-prozentige Erstattung der Zahnbehandlungskosten auch ohne Vorleistung der GKV
grundsätzliche Mitversicherung von Wurzelbehandlungen
mindestens 100 Euro pro Jahr für die professionelle Zahnreinigung
Im Rating-Segment der stationären Krankenzusatzversicherungen standen sich 123 Tarife gegenüber. 28 von ihnen erreichten die Höchstnote. Um sie miteinander zu vergleichen, wurden unter anderem auf die Klassiker Chefarzt- und Einbett-/Zweibettzimmer geachtet sowie auf die Übernahme von vor- und nachstationären Behandlungen. Zu den Mindeststandards für die Top-Tarife zählt Franke und Bornberg hier unter anderem
100-prozentige Erstattung der Mehrkosten für freie Krankenhauswahl
Kosten für die Unterbringung im Einbettzimmer
mindestens sieben Tage nachstationäre Behandlung
Neben dem Schutz der Zähne und möglichst guten Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt schließen manche Kunden aber auch gezielt PKV-Zusatz-Policen für die Leistungsbereiche Sehhilfe, Naturheilverfahren und Vorsorge ab. Für diese Segmente haben Franke und Bornberg 170 Tarife bewertet. Besonders geachtet wurde zum Beispiel darauf, welche unterschiedlichen Summen der Versicherer für Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen ansetzt, welche alternativen Heilmethoden überhaupt mitversichert sind und welche kostenpflichtigen Schutzimpfungen die Policen miteinschließen. Als Mindeststandards für das Erreichen der Höchstnote gelten hier zum Beispiel
mindestens 350 Euro Erstattung für Brillengläser oder Kontaktlinsen ohne Vorleistung innerhalb von zwei Jahren
mindestens 80 Prozent Erstattung des Rechnungsbetrags bis 1.000 Euro pro Jahr für Heilpraktikerleistungen ohne Vorleistung der GKV
Einschluss aller Leistungen gemäß dem Hufelandverzeichnis
Erstattung von mindestens 500 Euro pro Jahr für Vorsorgeleistungen ohne Vorleistung der GKV
keine Begrenzung nur auf gesetzlich eingeführte Programme