PKV

Ottonova streicht Mitnahmegarantie für Alterungsrückstellungen

Der digitale private Krankenversicherer Ottonova löscht ab 2025 die „Zufriedenheitsgarantie“ für seine Kunden. Im Vertrieb habe diese nie eine Rolle gespielt, heißt es auf procontra-Nachfrage.

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14:11 Uhr | 21. November | 2024
Dr. Bernhard Brühl

Laut Dr. Bernhard Brühl, Vorstandsvorsitzender der Ottonova Krankenversicherung, hat die Mitnahmegarantie für die Alterungsrückstellungen im PKV-Vertrieb nie eine Rolle gespielt.

| Quelle: Ottonova

Die Ottonova Krankenversicherung AG streicht zum Jahresende die sogenannte „Zufriedenheitsgarantie“ aus ihrem Angebot. Diese im Jahr 2018 eingeführte Zusage ermöglicht es allen Kunden des digitalen Krankenversicherers, ihre aufgebauten Alterungsrückstellungen vollständig zu einem anderen privaten Krankenversicherer mitzunehmen, sofern der Vertrag mindestens zwei Jahre lang lief. Zwar ist die Portabilität der Alterungsrückstellungen gesetzlich für ab 2009 abgeschlossene Verträge möglich, allerdings nur in Höhe des Basistarifs. Mit seiner „Zufriedenheitsgarantie“ machte Ottonova seinen Neu- und Bestandskunden somit ein besseres Angebot als gesetzlich vorgeschrieben.

Doch damit ist es ab dem neuen Jahr vorbei. Die „Zufriedenheitsgarantie“ würde nicht mehr zu Ottonovas Tarifen mit Zillmerung passen, sagte dessen Vorstandsvorsitzender, Dr. Bernhard Brühl, auf procontra-Nachfrage. Und weiter: „Da die Garantie nach zwei Jahren keinen Wert für den Kunden hat, ist es konsequent, sie nicht weiter anzubieten.“ Zuvor hatte der Versicherungsmakler Sven Hennig in seinem Blog auf die Veränderung hingewiesen.

„Keine finanzielle Entscheidung“

Brühl betonte gegenüber procontra, dass die „Zufriedenheitsgarantie“ im Vertrieb nie eine Rolle gespielt habe. Zudem habe das Unternehmen durch die Streichung keine nennenswerten Gewinne durch Gelder in Aussicht, die nun im Unternehmen verbleiben werden. Denn die Ottonova-Krankenversicherten hätten die Garantie nahezu nie in Anspruch genommen, so Brühl. Insofern seien finanzielle Themen bei der genannten Entscheidung nicht relevant gewesen.

Kündigt ein Kunde seine private Krankenversicherung, verbleiben seine Alterungsrückstellungen ganz oder teilweise bei dem Versicherer. Sie werden als sogenannte Stornogewinne verbucht und kommen letztendlich überwiegend der Versichertengemeinschaft zugute.