Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in dieser Woche die Sterbetafel 2025 für die private Krankenversicherung veröffentlicht. Diese wurde vom PKV-Verband entwickelt und verdeutlicht statistisch anhand aktueller Zahlen die Sterblichkeitsraten von Männern und Frauen hierzulande in jedem Alter.
Für die privaten Krankenversicherer kann sie zudem Auslöser für Beitragsanpassungen (BAP) sein. Denn gemäß § 155 Abs. 4 VAG hat das Versicherungsunternehmen für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten durch Betrachtung von Barwerten zu vergleichen. „Ergibt die der BaFin und dem Treuhänder vorzulegende Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als fünf Prozent, hat das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs zu überprüfen und mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen“, erklärt ein Pressesprecher der BaFin auf procontra-Nachfrage.
Unternehmens- und Tarif-individuell abhängig
Aber lässt sich anhand der neuen PKV-Sterbetafel nun pauschal sagen, ob die Krankenversicherungsbeiträge zu Beginn des Jahres 2025 marktweit steigen werden? Zunächst erläutert der BaFin-Sprecher, dass sich die Werte für 2025 nur marginal von denen für 2024 unterscheiden würden. Von einer damit zusammenhängenden BAP bei vielen Anbietern kann man also nicht ausgehen. Zudem würde eine BAP aufgrund gestiegener Sterberaten davon abhängen, welche Sterbetafel in den jeweiligen Tarifen der betroffenen Versicherer bislang rechnungsmäßig eingesetzt wurde.
Stefan Reker, Geschäftsführungsmitglied des PKV-Verbands, ergänzt: „Änderungen bei der Sterblichkeit werden jeweils tarif-individuell einkalkuliert, sodass es unterschiedliche Auswirkungen quer durch die Unternehmen geben kann.“ Laut den Mathematikern des Verbands seien die Auswirkungen einer aktualisierten Sterblichkeit aber in der Regel sehr gering und würden sich prozentual meist nur im Nachkommabereich verändernd auf die Beiträge auswirken. „Nur im extremen Ausnahmefall, wenn die letzte Beitragsanpassung sehr lange her ist und daher die bisher verwendete Sterbetafel sehr alt ist, könnten sich größere Effekte ergeben“, weiß Reker.
BAP durch gestiegene Kosten viel wahrscheinlicher
Wichtig ist dabei: Wird ein BAP-Faktor ausgelöst – neben der Sterblichkeitsrate sind das noch, je nach Unternehmen, um fünf bis zehn Prozent gestiegene Leistungsausgaben – müssen automatisch alle anderen Rechengrößen anhand von aktuellen Werten neu kalkuliert werden, sagt Reker. Dies führe dazu, dass die privaten Krankenversicherer ihren Tarifen mehr oder weniger regelmäßig neue Sterbetafeln zu Grunde legen würden. Zudem sei es viel wahrscheinlicher, dass BAP durch gestiegene Leistungsausgaben ausgelöst werden. Auch für 2025 rechnet man beim PKV-Verband mit Beitragserhöhungen bei vielen Tarifen am Markt.
Da die BAP-Faktoren bei manchen Versicherern aber jahrelang nicht ausgelöst werden, kommt es dann irgendwann zu sprunghaften Beitragsanstiegen im zweistelligen Prozentbereich. Die Kritik an diesem System ist nicht neu. Doch nun fordern CDU und CSU aktuell eine Reform des BAP-Systems in der PKV. Dadurch sollen die Regeln für Beitragserhöhungen flexibilisiert und somit verstetigt werden, um die Ausgaben für die Privatversicherten besser planbar zu machen. Insgesamt soll dies aber nicht mehr kosten, da die Union auch den Faktor „Zins“ in der PKV und die Nutzung der Alterungsrückstellungen flexibilisieren will.