Rechengrößen Sozialversicherung 2025

Verdienstgrenze für PKV-Eintritt soll deutlich steigen

Das BMAS plant eine kräftige Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze. Damit würde gutverdienenden Angestellten der Wechsel in die PKV deutlich schwerer gemacht als in den vergangenen Jahren.

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16:09 Uhr | 13. September | 2024
Frau rollt rote Kugel bergauf

Für gutverdienende Angestellte wird es nach dem Willen des Bundesarbeitsministeriums ab 2025 deutlich schwerer, von der GKV in die PKV zu wechseln.

| Quelle: We Are

Angestellte, die sich zukünftig privat krankenversichern wollen, müssen ab nächstem Jahr voraussichtlich deutlich mehr verdienen. Reicht dafür bislang ein Jahresbruttoverdienst von 69.300 Euro (monatlich 5.775 Euro), so sollen es ab 2025 schon 73.800 Euro beziehungsweise ein Monatsgehalt von 6.150 Euro sein (+6,5 Prozent). Diese neue Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) geht aus dem Referentenentwurf für die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor, aus dem unter anderem der Versicherungsmakler Sven Hennig an diesem Freitag zitiert und der auch der procontra-Redaktion vorliegt.

Die Zahlen aus dem Referentenentwurf sind vorläufig und müssen erst noch parlamentarisch beschlossen werden. In den letzten Jahren wurden sie aber immer wie vorgeschlagen übernommen. Zwar wäre die Erhöhung für 2025 deutlich höher als in den letzten Jahren (meist nur 3-4 Prozent). Da die Anpassung der Rechengrößen aber an die Lohnentwicklung gekoppelt ist und diese in Folge der hohen Inflation außergewöhnlich stark ausfiel, spricht erst einmal nichts gegen die kräftige Anhebung der JAEG.

Dadurch wird den Menschen aus der für die Versicherungsbranche lukrativen Angestelltengruppe der Einstieg in die PKV merklich erschwert. Zwar sollte man sich ohnehin genau überlegen und dazu beraten lassen, ob man mit einem nur leicht über JAEG liegenden Gehalt überhaupt in die PKV wechseln sollte. Jedoch dürfte deren deutliche Erhöhung nun auch zahlreiche Angestellte, die bereits über einen Wechsel nachdenken, von diesen Überlegungen wieder abbringen.

Ebenfalls um rund 6,5 Prozent ansteigen dürfte dem Entwurf zufolge die Beitragsbemessungsgrenze (BBMG). Von 62.100 Euro Brutto jährlich beziehungsweise 5.175 Euro Monatsgehalt würde sie demnach ansteigen auf 66.150 beziehungsweise 5.512,50 Euro. Bis zu diesem Betrag wäre dann der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung zu bezahlen.