Aktuare empfehlen
Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins (HRZ) für Neuverträge in der Lebensversicherung im Jahr 2026 bei 1,0 Prozent zu behalten. Aktuell liegt dieser noch bei 0,25 Prozent und wird per 1. Januar 2025 auf 1,0 Prozent angehoben.
Mehrere Lebensversicherer bieten ihren Kunden aufgrund der deutlich verbesserten Guthabenzinssituation bereits seit Monaten Tarife an, die ab 2025 automatisch auf den höheren HRZ umstellen. Dennoch will die DAV offensichtlich nichts überstürzen und spricht sich für eine Beibehaltung des dann neuen Zinsniveaus auch für 2026 aus.
Zwar würden Ukraine-Krieg, Nahost-Konflikt und zunehmende Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum den freien Welthandel bedrohen und öffentlichen Haushalte belasten, was einen gewissen Inflationsdruck ausübe, so der DAV-Vorsitzende Dr. Maximilian Happacher. Diese Entwicklungen sprechen eigentlich für eine Anhebung des HRZ. Doch die Berechnungen der DAV enthalten historisch auch einen 40-prozentigen Sicherheitsabschlag. Unter dessen Berücksichtigung ergibt sich mittelfristig noch keine weitere Erhöhung.
Letzten Endes entscheidet das Bundesministerium der Finanzen über die Veränderungen des HRZ. Traditionell ist aber zu erwarten, dass es sich erneut der Empfehlung der DAV anschließen wird.