Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit
Im juristischen Sinne ist Fahrlässigkeit als das Außerachtlassen von erforderlicher Sorgfalt definiert. Dabei sind die Grenzen zum Vorsatz, also der absichtlichen Begehung von rechtswidrigem Verhalten, oft fließend. Ein beliebtes Beispiel für die Trennung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz ist das Fahren um eine Kurve, in die ein Autofahrer nicht einsehen kann. Behält er seine hohe Geschwindigkeit bei und hofft, dass alles gut gehen wird, dann stellt dies den höchsten Fahrlässigkeitsgrad dar. Ist ihm dagegen egal, ob ein Unfall geschieht, so beginnt bei dieser Einstellung bereits das vorsätzliche Handeln. In versicherungstechnischer Hinsicht ist dies insoweit von Belang, als etwa im Rahmen von Haftpflichtversicherungen lediglich die fahrlässige nicht aber die vorsätzliche Beschädigung von Personen oder fremden Sachen abgedeckt ist.