Natürliche Garantiezeit
Natürliche Garantiezeit
Die natürliche Garantiezeit ist ein zusätzlicher Vertragsbestandteil, der vom Versicherungsnehmer mit dem Anbieter einer Lebensversicherung vereinbart werden kann - aber nicht muss. Im Kern geht es darum, dass bei Beginn der Rentenzeit eine Mindestsumme für die Auszahlung zur Verfügung stehen muss, so dass in die private Rentenversicherung eine zusätzliche Sicherungsebene eingezogen wird.
Diese Regelung ist in etwa vergleichbar mit der Zertifizierung von Riester-Sparverträgen, die bei Eintritt in das Rentenalter die Mindestsumme bestehend aus den Einzahlungen und den staatlichen Prämien garantieren. Damit koppeln sich die Versicherungen durch die Natürliche Garantiezeit oder die Riester-Garantie von einem theoretisch möglichen Negativtrend der Finanzmärkte ab, auch in einer etwaigen Baissephase (wie zuletzt 2008) würden genug Mittel für die Rentenversicherung zur Verfügung stehen.