Lebensversicherung
Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um eine Police, bei der ein Hinterbliebener im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Versicherungssumme erhält. Den Anspruchsberechtigten kann der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss frei bestimmen. Die Versicherung zahlt die Todesfallleistung nur, wenn der Versicherte innerhalb der Versicherungszeit stirbt. Bei einem Suizid verweigern die Gesellschaften gewöhnlich die Leistung.
Es existieren mit Risikolebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen zwei Formen der Lebensversicherung. Risikolebensversicherungen beinhalten ausschließlich die Todesfallleistung. Die Versicherungszeit endet in den meisten Fällen spätestens im 65. Lebensjahr. Kapitallebensversicherungen stellen dagegen eine Mischform aus Risikoabsicherung und Altersvorsorge dar. Beim Tod des Versicherten überweisen Versicherungen die Versicherungssumme. Überlebt der Versicherungsnehmer die festgelegte Altersgrenze, verbucht er eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente.
Siehe auch:
• Bezugsrecht