Nachlässigkeit
Nachlässigkeit
Nachlässigkeit im versicherungsrechtlichen Sinn bedeutet, an einem entstandenen Schaden schuldig oder mitschuldig zu sein durch Gedankenlosigkeit, Oberflächlichkeit oder mangelndes Verantwortungsbewusstsein. Der Begriff ist aber juristisch nicht so eindeutig definiert wie zum Beispiel Fahrlässigkeit, wo der Gesetzgeber sogar Unterschiede macht wie grob oder vorsätzlich fahrlässig.
Ob jemand durch eine Nachlässigkeit Schaden verursacht, muss also in jedem Einzelfall konkret nachgewiesen werden.
Nachlässigkeit kann ein Grund zur Mithaftung sein
Nachlässigkeit liegt möglicherweise vor, wenn jemand vor einer längeren Abwesenheit nicht nachprüft, ob alle Wasserhähne in der Wohnung richtig zugedreht sind. Wer ein Fenster ohne zusätzliche Absicherung im Erdgeschoss "auf Kipp" stellt und dann die Wohnung verlässt, begeht vielleicht eine Nachlässigkeit. In diesen Fällen zahlt die Versicherung eventuell nicht die volle Schadenssumme, weil nachlässiges Handeln vorliegt.