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Obliegenheit

Obliegenheit

Bei einer Obliegenheit muss der Versicherungsnehmer bestimmte Vorschriften einhalten, die im Versicherungsvertrag verankert sind. Sollte der Versicherungsnehmer sich nicht an die Obliegenheit halten, kann der Versicherungsgeber die Leistungen verweigern. Die Versicherungsbedingungen sollten immer sorgfältig gelesen werden, damit die Vorschriften eingehalten werden können. Die Vorschriften, die eine Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer auferlegt sind einzuhalten. Sollte er absichtlich einen Schaden zufügen und von der Versicherung Geld verlangen, kann die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern. In so einem Fall hat der Versicherungsnehmer nicht alles dafür getan, dass der Schaden abgewendet wurde und hat seine Obliegenheiten verletzt.

Der Versicherungsgeber unterscheidet bei der Obliegenheit zwischen grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen und auch vorsätzlichen und arglistigen Verletzungen von Seiten des Versicherungsnehmers. Im Vorfeld werden die Obliegenheiten mit dem Versicherungsvermittler besprochen, die zwischen allgemeinen und speziellen Auskunftsobliegenheiten unterschieden werden. Der Versicherungsnehmer ist zum Beispiel dazu verpflichtet, alles Mögliche zu unternehmen, die versicherten Schäden so gering wie möglich zu halten. So müssen im Winter Häuser und Wohnungen (auch Ferienwohnungen) so beheizt werden, dass keine Frostschäden an den Wasserleitungen entstehen. Häufig treten Obliegenheitsverletzungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen auf. Also besonders in den Bereichen Berufsunfähigkeitsversicherung und Private Krankenversicherung.