Solidaritätsprinzip
Solidaritätsprinzip
Das Solidaritätsprinzip (auch Solidarprinzip) beschreibt als wesentliches Merkmal der gesetzlichen Sozialversicherungen die grundsätzliche Idee, dass innerhalb einer Solidargemeinschaft die Mitglieder gegenseitig Unterstützung geben - unabhängig von individuellen Merkmalen. Das Solidaritätsprinzip ist vor allem in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anzutreffen. Die Beitragszahler zur gesetzlichen Krankenversicherung haben alle den gleichen Leistungsanspruch unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko. Während die Beiträge einkommensabhängig erhoben werden, ist die erbrachte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung einkommensunabhängig.
In schwächeren Ausprägungen wird das Solidaritätsprinzip auch in den weiteren Sozialversicherungen wirksam. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch das Umlageverfahren die Renten der alten Generation über die Beiträge der jungen Generation finanziert und in der Arbeitslosenversicherung finanzieren Arbeitnehmer die Arbeitslosen. Dem Solidaritätsprinzip steht das Äquivalenzprinzip gegenüber.