Subsidiärdeckung
Subsidiärdeckung
Subsidiärdeckung bedeutet im Versicherungswesen, dass eine Versicherung eine bestimmte Leistung erst nach der Inanspruchnahme einer anderen Police erbringt. Diese Nachrangigkeit gibt es zum Beispiel bei der Mallorca-Police, die entweder Bestandteil einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist oder extra abgeschlossen wird. Der Hintergrund sind niedrige Deckungssummen bei der Haftpflicht in anderen Ländern, in Deutschland liegt das Niveau teilweise deutlich höher. Wer im Ausland einen Mietwagen leiht, vereinbart zwar zugleich eine Haftpflichtpolice. Aufgrund einer geringen Deckungssumme kann es aber sein, dass die Versicherung für den Schaden nicht ausreicht. Übertrifft die Schadenshöhe die Deckungssumme, greift die Subsidiärdeckung der Mallorca-Police. Bis zur Versicherungssumme bezahlt der ausländische Anbieter, den Rest übernimmt der deutsche Versicherer.