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Trägheit

Trägheit

Im versicherungsrechtlichen Sinn bedeutet das Wort, aus reiner Trägheit einen entstandenen Schaden nicht verhindert zu haben, obwohl es ohne großen Aufwand und ohne unabsehbares Risiko möglich gewesen wäre.

Gesetzlich exakt definiert als eindeutige Grundlage zur Urteilsfindung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist der Begriff allerdings nicht. Trägheit liegt juristisch relevant vielleicht vor, wenn die Gartenmöbel nach einem schönen Sommertag nicht in den abschließbaren Schuppen kommen, weil es den Besitzern zu viel Arbeit macht. Werden sie deswegen gestohlen, erstattet die Versicherung möglicherweise nicht die volle Schadenssumme.