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Unfallversicherung

Unfallversicherung

Unfallversicherungen mildern oder gleichen, ungeachtet der Schuldfrage, die finanziellen Folgen eines Unfalls aus. Sie decken ausschließlich die eigenen Schäden bzw. die der Mitversicherten ab.

Man muss grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Unfallversicherung unterscheiden.

1. Die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung, im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches rechtlich legitimiert, ist Teil der Gesetzlichen Sozialversicherung und gilt wie die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung als eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie versichert Personen auf direkten Arbeitswegen, am Arbeits- und Ausbildungsplatz selbst und Kinder jeden Alters, die sich auf einem direkten Weg in eine staatlich anerkannte Tageseinrichtung oder Schule bzw. auf dem direkten Rückweg befinden. Ebenso gilt der Schutz während des Aufenthalts in eben genannten Einrichtungen sowie bei allen in deren Verantwortungsbereich liegenden Veranstaltungen und Aktivitäten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden einzig vom Arbeitgeber getragen.

2. Die private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung greift, rechtlich im Versicherungsvertragsgesetz festgehalten, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bei allen arbeitsbezogenen und arbeitsfernen Aktivitäten (Freizeit, Sport, Haushalt, Straßenverkehr usw.). Dies gilt, abhängig von den jeweiligen Versicherungsvertragsinhalten, auch für Unfälle, die sich im Ausland ereignen.

Die Hauptaufgabe der privaten Unfallversicherung ist es, den Versicherungsnehmer finanziell abzusichern und Einkommensverluste auszugleichen, falls dieser als Folge des Unfalls eine dauernde Beeinträchtigung der körperliche und/oder geistigen Verfassung, man spricht hier von Invalidität, hinzunehmen hat.

Diese Absicherung der Invaliditätsleistung kann in verschiedenen Formen gewährleistet sein. In der Regel kommt es zu einer einmaligen Kapitalzahlung im Invaliditätsfall oder einer lebenslangen Unfallrente, um den Lebensstandard des Versicherten weiterhin zu erhalten.

Die Höhe der jeweiligen Invaliditätsleistung errechnet sich aus dem vertraglich festgelegten Geldbetrag, der vereinbarten Progression und aus der Gliedertaxe, dem Grad der jeweiligen Invalidität.

Besondere Formen und Leistungen der privaten Unfallversicherung

Neben der herkömmlichen privaten Unfallversicherung gibt es noch spezielle Formen wie die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr oder die Unfalltodzusatzversicherung als Zusatz bei Lebensversicherungen.

Zudem können sogenannte Ausschnittsversicherungen abgeschlossen werden, die eine ganz bestimmte Tätigkeit absichern sollen. Zu nennen sind hier beispielsweise die Freizeitunfallversicherung, die Reiseunfallversicherung oder die Insassenunfallversicherung.