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Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht bezeichnet die innerhalb einer Frist nach Vertragsabschluss mögliche Rücktrittserklärung des Verbrauchers und findet bei Kauf- und Versicherungsverträgen, sowie sonstigen Vertragsabschlüssen Anwendung. Die Inanspruchnahme des Widerrufsrechts setzt keine Zustimmung durch den Vertragspartner voraus. Es handelt sich um ein einseitiges, im BGB gesetzlich verankertes Recht, abgeschlossene Verträge in der Regel binnen zwei Wochen widerrufen zu können.

Um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, bedarf es der Schriftform. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Das Widerrufsrecht kann von Verbraucherseite nur bei Verträgen angewendet werden, die den Widerruf nicht von vornherein ausschließen und einen dementsprechenden Vermerk im Kleingedruckten enthalten. Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr beinhalten keinen Widerruf und können vom Verbraucher nicht revidiert werden.