Wohngebäudeversicherung
Erstmals wurde die Wohngebäudeversicherung, auch: Verbundene Wohngebäudeversicherung, 1962 als selbstständiger Versicherungszweig angeboten. Mit der Wohngebäudeversicherung ist die Zerstörung, Beschädigung und das Abhandenkommen eines Gebäudes versichert. Abgedeckt sind Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Absturz von Luftfahrzeugen), Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) sowie Schäden durch Sturm und Hagel. Der Baustein „erweiterte Naturgefahrenversicherung“ muss besonders vereinbart werden. Damit sind auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung und -rutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch im Schutz eingeschlossen. Eine Erweiterung um Überspannungsschäden an Heizungsanlagen, Sicherungs- und Verteilerkästen können über eine extra Klausel hinzugenommen werden. Bei der Wohngebäudepolice handelt es sich um eine Neuwertversicherung: Die Versicherungssumme muss den Wiederherstellungskosten eines gleichartigen neues Gebäudes entsprechen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Bauartklasse und dem Alter des Gebäudes, dem Leitungswasser- und Sturmrisiko sowie dem Naturgefahrenrisiko.