BaFin legt übersetzten Leitfaden zur ESG-Abfrage vor
Seit Mitte dieses Jahres müssen Versicherungsvermittler beim Verkauf von fondsgebundenen Lebensversicherungen ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen fragen. Eine Pflicht, die nach Einschätzung des Vermittlerverbands Votum ab März 2023 auch für Finanzanlagenvermittler gelten werde.
Vor diesem Hintergrund hat die europäische Versicherungsaufsicht (EIOPA) im Sommer einen Leitfaden zu den nachhaltigkeitsbezogenen Beratungspflichten veröffentlicht. Da die Behörde allerdings keine Übersetzung des Leitfadens plant, hat sich die BaFin der Sache nun angenommen – gleichwohl die Vorgaben nicht rechtlich bindend sind.
Sie hat die Orientierungshilfe mit dem umständlichen Namen „Leitfaden zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitspräferenzen in die Eignungsbeurteilung unter der Versicherungsvertriebsrichtlinie“ nun ins Deutsche übersetzt. Auch, um dem Wunsch nach einem einfacheren und benutzerfreundlicheren Leitfaden nachzukommen, der offenbar „im Rahmen öffentlicher Konsultationen“ geäußert worden war.
Letztlich sollen Vermittler in der Lage sein, herauszufinden, welche Produkte in Anbetracht der persönlichen Verhältnisse des Kunden jeweils geeignet sind. Diese sogenannte „Eignungsbeurteilung“ gilt als eines der wichtigsten Verbraucherschutzthemen. In dem Leitfaden erfahren Vermittler, wie die Nachhaltigkeitspräferenzen abzufragen sind, wie diese regelmäßig (neu) bewertet werden sollten oder welche Kompetenzen es braucht, um besagte Nachhaltigkeitsvorlieben zu bewerten.
„Vermeiden Sie die Verwendung von Fachsprache“
Wie auch in dem Originalleitfaden findet sich zu Beginn der BaFin-Übersetzung eine Erläuterung der wichtigsten Begriffe wie EU-Taxonomie, Multi-Options-Produkte oder zu wichtigen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeit.
Jeder Abschnitt des Leitfadens beginnt mit einer Beschreibung der rechtlichen Anforderung und einem Hinweis zu den jeweils wichtigsten Grundsätzen. Einige Abschnitte enthalten zudem Anmerkungen zur Erklärung von Konzepten oder zur Hervorhebung einzelner Punkte.
Den Auftakt macht das Thema, welche Informationen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen, damit dieser das Konzept „Nachhaltigkeitspräferenzen“ auch versteht und damit auch eine passende Entscheidung über ein Produkt treffen kann. „Vermeiden Sie die Verwendung von Fachsprache“, mag ein lapidarer, aber grundlegender Hinweis sein, an sich Berater halten sollten.
„Kontinuierliche berufliche Weiterbildung“
Der Leitfaden erklärt zudem, wie Berater bei der Sammlung von Nachhaltigkeitspräferenzen vorgehen und wie sie die Informationen bei Kunden einholen sollten. Auch wie eine regelmäßige Eignungsprüfung ablaufen sollte, wird erklärt. Des weiteren, nicht ganz unwesentlich, geht es darum, wie Vermittler Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale von Versicherungsanlageprodukten einholen sollten und was erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass ein solches Produkt auch geeignet ist. Auch für den Fall, dass ein Kunde seine Nachhaltigkeitspräferenzen anpasst, erhalten Vermittler eine Orientierungshilfe.
Abschließend wird erklärt, welche Kompetenzen für die Beurteilung der Präferenzen eines Kunden erforderlich sind. „Versicherer und Versicherungsvermittler sollten daher sicherstellen, dass ihre Angestellten und Mitarbeiter angemessen geschult sind und ihre Kenntnisse durch kontinuierliche berufliche Weiterbildung auf dem neuesten Stand halten“, so der Leitfaden.
Das Thema nachhaltige Finanzanlageprodukte soll künftig auch in der Sachkundeprüfung abgefragt werden. Wer künftig also Makler beziehungsweise Finanzanlagenvermittler werden möchte, sollte die Abfrage zu den nachhaltigkeitsbezogenen Beratungspflichten also gut kennen.