Offen und transparent mit dem Kunden kommunizieren
Nachdem sich Bestandsverkäufer und -käufer einig sind und die Bestandsübergabe in einem Vertrag geregelt ist, werden dann die Kunden schriftlich über diesen erfolgten Schritt informiert. Mit diesem Schreiben wird dem Kunden eine Widerspruchsfrist, nach Code of Conduct von 14 Tagen, eingeräumt. Trifft kein Widerspruch ein und ist die Zustimmung in die Datenübertragung erfolgt, ist der juristische Teil erledigt.
Die Benachrichtigung des Kunden muss allerdings den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sie muss aber auch dem persönlichen Verhältnis des bisherigen Maklers zu seinen Kunden entsprechen. Deshalb ist es durchaus angebracht, seine Kunden zu segmentieren, um für bestimmte Segmente eigene Anschreiben zu entwickeln. Mit einigen ist der Makler per Du – es wäre irritierend, sich an diese nun mit einem förmlichen Sie zu wenden. Mit anderen Kunden bestehen umfangreiche Geschäftsbeziehungen. Großkunden wird man eventuell um einen persönlichen Termin bitten, um sich in den Ruhestand zu verabschieden. Fingerspitzengefühl ist also gefragt.