Kolumne

Neiddebatte und Sippenhaft bei der Diskussion ums Provisionsverbot

In seiner aktuellen Kolumne kommentiert Norman Wirth, AfW-Vorstand, die Aussagen von Bafin-Chef Mark Branson zu den Kosten bei Lebensversicherungen und Fondspolicen. Der Vorwurf an Branson: Erst macht er eine Neiddebatte auf und nimmt dann eine ganze Branche in Sippenhaft für wenige schwarze Schafe.

13:02 Uhr | 20. Februar | 2024
Norman Wirth
| Quelle: AfW

474.000 Euro Jahresgehalt erhält der Bafin-Chef Mark Branson laut Handelsblatt. Ich gönne es ihm. Branson sagte vor Kurzem in Bezug auf die Kosten bei Lebensversicherungen und Fondspolicen: „Da muss Bewegung hineinkommen. Daran haben zu viele zu lange zu gut verdient.“ Hohe Provisionszahlungen könnten Anreiz für Vermittler sein, Policen zu empfehlen, die ihnen selbst das meiste Geld bringen und nicht die, mit dem größten Nutzen für die Kunden. Dann die Drohung: Exzesse bei der Provisionshöhe sollen in den Griff bekommen werden, „Sonst wird so etwas wie ein Provisionsverbot oder ein Provisionsrichtwert kommen, der weniger liberal ist“.

Das ist schon starker Tobak! Branson macht erst die Neiddebatte auf und droht dann der gesamten Branche für Verfehlungen – aus Sicht der Bafin - einzelner schwarzer Schafe Sippenhaft an. Da fragt man sich schon, was ihn geritten hat. Ewig und drei Tage hatte die Bafin gebraucht, um ihr „Merkblatt 01/2023 (VA) zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ als Reaktion auf den – aus sehr guten Gründen - nicht zustande gekommenen Provisionsdeckel zu entwickeln. Damit sind Kriterien für die Versicherer gesetzt, was den Kundennutzen von den betreffenden Produkten betrifft. Es ist an der Bafin, diese zu überwachen und im Einzelfall Verstöße zu sanktionieren. Es ist nicht an der Exekutive Bafin, mit verfassungswidrigen Eingriffen zu drohen. Der Bafin obliegt grundsätzlich nicht die Aufsicht für die unabhängigen

Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, also Versicherungsmaklerinnen und -makler. Diese liegt bei den IHKen. Nichtsdestotrotz wird hier ein Eingriff in deren Vergütungsstrukturen, quasi durch die Hintertür, angedroht. Bereits heute gibt es hinreichend Befugnisse der Bafin, um eventuellen Missständen im Einzelfall Herr zu werden: Das Zauberwort heißt Missstandsaufsicht und bedeutet einen Eingriff nach § 48a Versicherungsaufsichtsrecht und Art. 8 DVO zu IDD. Und: Ob Herr Branson das Durchschnittseinkommen eines Versicherungsvermittlers kennt?