Intransparente Verflechtungen

Stiftung Warentest warnt erneut vor dubioser Honorarberatung

Die Stiftung Warentest warnt erneut vor dem „Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V.“. Grund hierfür sind offenbar weiterhin bestehende intransparente Interessenverflechtungen.

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12:09 Uhr | 03. September | 2024
Beratungsgespräch

Honorarberater erhalten für ihre Dienstleistung keine Provision, sondern ein Honorar (Symbolfoto). Allerdings ist der Bergriff nicht geschützt.

| Quelle: Westend61

Bereits vor zwei Jahren hatte die Stiftung Warentest den „Bundes­verband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e. V.“ auf ihre Warnliste Geldanlage gesetzt. Dort wird er auch weiterhin zu finden sein. Denn in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest warnt die Stiftung erneut vor „dubioser Beratung“ durch diesen Verein.

Problematische Verbindung

Wer dort nach einem Berater frage, so die Warentester, werde häufig an die Deutsche Honorarberatung GmbH vermittelt. Das aber sei problematisch, weil der dortige Geschäfts­führer, Christian Hagemann, den Verein mitgegründet habe. Doch weder Verein noch Hagemann wiesen darauf hin. Auf Anfrage habe man lediglich verlauten lassen, „stets geschäftsinteresselos“ zu handeln.

Laut dem Finanztest-Bericht hat Hagemann auch den „Verbraucher­schutz Bundes­verband gemeinnütziger e. V.“ mitgegründet, in dem wiederum der – ebenfalls von Hagemann mit ins Leben gerufene – Beraterverband Mitglied ist. Auch hier würden diese Verbindungen wieder unterschlagen.

Der Name suggeriere außerdem Größe und bundesweite Bedeutung und klinge ähnlich wie Verbraucherzentrale Bundes­verband e. V., weshalb dieser bereits 2020 Klage eingereicht habe. Auch der „Verbraucher­schutz Bundes­verband gemeinnütziger e. V.“ steht auf der Warnliste der Warentester.

Honorarberater-Verbund distanziert sich

procontra hat versucht, Herrn Hagemann und die erwähnten Vereine mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Sowohl schriftliche als auch telefonische Anfragen liefen jedoch ins Leere.

Derweil distanziert sich der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) gegenüber unserer Redaktion ausdrücklich von den geschilderten „dubiosen Machenschaften“ und rät zur Vorsicht. „Die ganze Sache ist für uns auch deshalb so ärgerlich, weil Verbraucher uns häufig mit dem erwähnten Beraterverband verwechseln“, sagt VDH-Geschäftsführer Dieter Rauch.

Auf die genaue Berufsbezeichnung kommt es an

Was viele Verbraucher auch nicht wissen dürften, ist der Umstand, dass die Berufsbezeichnung Honorarberater gesetzlich nicht geschützt ist. Das bedeutet: Honorarberater und Honorarberaterin darf sich in Deutschland eigentlich jeder nennen.

Die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen lauten Unabhängiger Honorar-Anlageberater, Honorar-Finanzanlagenberater und Versicherungsberater.

Wer als Honorar-Anlageberater arbeiten möchte, braucht eine Genehmigung der Bafin nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG §94). Für den Honorar-Finanzanlagenberater ist laut VDH eine Registrierung bei der zuständigen Behörde (IHK) nach § 34h GewO erforderlich und Versicherungsberater bedürfen der Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO

Wer als Verbraucher sicher gehen möchte, sollte vor der Kontaktaufnahme mit einem „Honorarberater“ zuerst auf dessen Webseite einen Blick ins Impressum werfen und auf die genannten Berufsbezeichnungen und Zulassungen achten, rät Sascha Straub, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern. Potenzielle Ansprechpartner findet man im Internet auf den Seiten der Bafin und des VDH.