Richtungsweisender Rechtsstreit

Unabhängig oder nicht: Verbraucherzentrale mahnt Versicherungsmakler ab

Weil die UFKB GmbH sich auf ihrer Website als "unabhängiger Versicherungsmakler" bezeichnet, kassierte sie eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale. Doch Geschäftsführer Alexander Koch will das nicht auf sich sitzen lassen und nimmt ein Gerichtsverfahren in Kauf. Zudem hofft er auf Solidarität aus der Branche.

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13:09 Uhr | 25. September | 2024
Alexander Koch

Alexander Koch

| Quelle: Alexander Koch

Als am 10. April die Abmahnung bei ihm ins Haus flatterte, dachte Alexander Koch, Geschäftsführer der UFKB GmbH, noch: „Das ist ein Irrtum und lässt sich schnell klären.“ Doch das sollte sich als falsche Annahme entpuppen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte die UFKB GmbH abgemahnt und sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die UFKB GmbH solle es unterlassen, sich als „unabhängiger Versicherungsmakler“ zu bezeichnen – pro Nennung soll eine Strafgebühr von 5.100 Euro fällig werden.

Warum wurde abgemahnt?

Die UFKB GmbH ist nicht der einzige Versicherungsmakler, der in den vergangenen Wochen abgemahnt wurde und wahrscheinlich wird er auch nicht der letzte sein. Der Grund, warum die Verbraucherschützer sich dazu ermächtigt fühlen, gegen Maklerhäuser, die sich als unabhängig bezeichnen, vorzugehen, liegt in einem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Köln aus Februar 2024. In der Gerichtsentscheidung ging es um die Abgrenzung eines Versicherungsmaklers von einem Versicherungsberater - also einem Honorarberater.

Das OLG sah zwar Überschneidungen in den Tätigkeiten eine Versicherungsmaklers und eines Versicherungsberaters, grenzte den Berater aber eindeutig als denjenigen ab, der gegenüber den Versicherern eine finanziell unabhängige und insoweit auch objektive und neutrale Stellung einnimmt. Ein ähnliches Urteil ist auch bereits im Juli 2023 vor dem Landgericht Bremen ergangen. Im Anschluss an das Urteil titelte der vzbv in einem Artikel „Versicherungsvermittler dürfen sich nicht als unabhängig darstellen“.

Der vzbv interpretiert das Urteil auch bezüglich der Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern im Allgemeinen. „Wer Provisionen kassiert, agiert nie ganz unabhängig. Für Verbraucherinnen muss klar sein, ob sie es mit einer tatsächlich unabhängigen Honorarberatung oder mit einer provisionsabhängigen Vermittlung zu tun haben. Bisher ist das häufig schwer erkennbar“, sagt David Bode, Rechtsreferent im vzbv. Genau diese Argumentation wird auch in der Abmahnung gegen die UFKB GmbH wiedergegeben. „Nach unserer Auffassung darf demnach allenfalls der zugelassene Versicherungsberater sich und seine Beratung als unabhängig bezeichnen und bewerben", heißt es in dem Schreiben an die UFKB, das procontra vorliegt.

Die Sichtweise, dass nicht unabhängig beraten könne, wer über Provisionen vergütet werde, hatte in der Diskussion um ein Provisionsverbot auch in der EU-Kommission bezüglich der neuen Kleinanlegerstrategie Einzug erhalten. Auf EU-Ebene konnte sie sich jedoch offenbar nicht durchsetzen.

Klarstellung auf der Website

Warum sich die Verbraucherzentrale ausgerechnet die UFKB GmbH herausgegriffen hat, kann Alexander Koch kaum nachvollziehen. Auf der Website der UFKB GmbH begründet der Makler, warum er sich als „unabhängig“ bezeichnet: „An der UFKB GmbH hält kein Versicherer Anteile. Wir sind zu 100% Prozent selbstbestimmt!“, heißt es dort. Koch wehrt sich gegenüber dem vzbv gegen die aus seiner Sicht fehlgesteuerte Abmahnung und bezieht sich dabei auch auf die Abgrenzung zwischen einem Versicherungsmakler und einem Honorarberater: „Wie Sie richtig darstellen, sind wir kein unabhängiger Versicherungsberater oder kein unabhängiger Honorarberater. Diese Bezeichnung ist auch gemäß Ihrer Ausführung geschützt“, erklärt Koch gegenüber dem vzbv. „In unserem gesamten Internetauftritt können wir nicht an einer Stelle feststellen, dass wir behaupten, einer dieser beiden Berater zu sein. Im Gegenteil, wir haben eine eindeutige Klarstellung auf allen unseren Standortseiten und auf der Hauptseite formuliert, aus der hervorgeht, dass wir Versicherungsmakler auf Provisionsbasis sind.“

Verbänden sind mehrere Fälle bekannt

Votum-Verbandschef und Rechtsanwalt Martin Klein vertritt die UFKB GmbH vor Gericht und hält die Abmahnung ebenfalls für nicht gerechtfertigt. Jedoch sei das Verfahren noch ganz am Anfang und es stehe auch noch kein Gerichtstermin fest. Eine allgemeine Empfehlung zu dem Thema gibt der Votum-Verband nicht heraus.

Rechtsanwalt Norman Wirth vom AfW führte bereits bezüglich des OLG-Urteils gegenüber procontra aus, dass dieses an der bisherigen und aktuellen Rechtslage grundsätzlich nichts ändere. „Ein Makler, der sich quasi wie ein Versicherungsberater darstellt muss damit rechnen, rechtskräftig abgemahnt zu werden. Das heißt aber nicht, dass man nicht von sich sagen darf, dass man unabhängig ist“, sagt Wirth. Und nur das hatte die UFKB GmbH auf Ihrer Website getan, wie er gegenüber procontra erläutert.

Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM), berichtet ebenfalls von zwei Abmahnungsfällen bei Mitgliedsunternehmen in der ersten Jahreshälfte. „Wir empfehlen nur Maklerunternehmen, die den 34f (Finanzanlagenvermittler) der GewO in ihrem Impressum ausgewiesen haben, nicht mit „unabhängiger Beratung“ zu werben, bei reinen Versicherungsmaklern gemäß 34d GewO aber nicht darauf zu verzichten. Wir halten die Urteile aus Köln und Bremen (dort ja noch in 2. Instanz anhängig), die der vzbv bei seinen Abmahnungen anführt, nicht für verallgemeinerungsfähig“, sagt Gause.

Rechtslage nicht mehr dieselbe wie vor 20 Jahren

Koch ist fest entschlossen, den Fall vor Gericht durchzufechten. „Ich halte diese Argumentationskette des vzbv, dass ein Makler nicht unabhängig sein kann, weil er eine Provision bekommt, nicht für schlüssig“, so Koch. Die Rechtsalge habe sich in den letzten 20 Jahren stark verändert. „Früher gab es deutlich kürzere Stornohaftungszeiten und zudem sind die Verbraucher durch das Internet viel besser aufgeklärt. Und nicht zu vergessen: Rein rechtlich und auch in der Praxis ist der Makler Sachwalter des Kunden“, führt Koch weiter aus. Das zeigt aus seiner Sicht, dass dieses Schwarz-Weiß-Denken nicht haltbar ist.

Den Vorschlag, sich künftig als „ungebunden“ zu bezeichnen, hält Koch wie viele andere Branchenvertreter für fehlgeleitet. „Wie ist dem Verbraucher dadurch geholfen?“. Selbst die IHK spreche auf ihrer Seite von „Unabhängigen Versicherungsmaklern“.

Solidarität in der Branche

Koch hat sich aus einem bestimmten Grund dafür entschieden, den Fall jetzt schon öffentlich zu machen, bevor überhaupt ein Gericht entschieden hat: Ich will ein Bewusstsein schaffen und hoffe darauf, dass die Branche darüber spricht und wir eine einheitliche Sprache finden. „Ich alleine als kleiner Makler kann das nicht beeinflussen. Aber ich hoffe, dass die Branche in diesem Punkt zusammensteht.“ Hier der gesamte Ablauf der Klage mit Erwiderung, um sich ein eigenes Bild zu machen.