Policen-Check

Warum Vermittler jetzt ihre Vermögensschaden-Haftpflicht überprüfen sollten

Anfang Oktober werden die VSH-Mindestsummen für Vermittler angehoben (wir berichteten). Ein guter Anlass, um den Versicherungsschutz einmal grundsätzlich zu überprüfen. procontra erklärt, worauf es dabei ankommt.

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11:06 Uhr | 27. Juni | 2024
Zwei durch Seile gesicherte Frauen beim Klettern

Wie beim Klettern kommt es auch im Beratungsalltag auf die richtige Absicherung an.

| Quelle: freemixer

Die Ausgangslage ist klar: Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler sind verpflichtet eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) abzuschließen. Andernfalls erhalten sie keine Tätigkeitserlaubnis durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Damit es im Schadenfall aber nicht zu bösen Überraschungen kommt, raten Experten dazu, die VHS-Police regelmäßig zu überprüfen und an berufliche und gesetzliche Veränderungen anzupassen.

Checkliste nennt wichtige Kriterien

Worauf man dabei achten sollte, das haben der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und die Hans John Versicherungsmakler GmbH in einer gemeinsam erstellten Checkliste festgehalten. Dort sind alle wichtigen Kriterien aufgeführt, die eine gute Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abdecken sollte.

Ganz wichtig ist zum Beispiel die Frage, ob auch alle handelnden Personen versichert sind. In der Checkliste heißt es dazu: "Regelmäßig beziehen Vermittler zusätzliche Personen in ihren Betrieb mit ein bzw. übertragen diesen vollständig die Vertragserfüllung. Dies kann zum Beispiel aufgrund der gewählten Rechtsform geschehen, weil der Vermittler Angestellte beschäftigt oder mit freien Mitarbeitern zusammenarbeitet. Vielfach greifen Vermittler auch auf Tippgeber zurück bzw. agieren selbst als solcher."

Deckt die Police alle Tätigkeiten ab?

Elementar ist außerdem, dass der Versicherungsschutz alle über die jeweilige Zulassung hinausgehenden Tätigkeiten einschließt. Laut dem Deutschen Maklerverbund (DEMV) können das zum Beispiel Tätigkeiten als Generationenberater oder als Vermittler von Gas- und Stromtarifen sein.

Außerdem solle der Versicherungsschutz alle Folgen von Verstößen während der Vertragslaufzeit abdecken. Und zwar auch rückwirkend, wenn die Police bei Bekanntwerden des Schadenfalls schon wieder gekündigt ist. Denn häufig, so der DEMV, würden Schäden aufgrund von Beratungspflichtverletzungen erst lange Zeit nach Vertragsabschluss auftreten.

Bei der Versicherungssumme nicht sparen

Von zentraler Bedeutung ist letztlich die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. "Das hängt natürlich immer vom Einzelfall ab", so Franziska Geusen, Hans-John-Geschäftsführerin und AfW-Vorständin, gegenüber procontra. "Generell sollte die Höhe aber immer den Risiken entsprechen, die der Makler selbst versichert. Vergisst er zum Beispiel den Antrag für eine Wohngebäudeversicherung weiterzuleiten und das Haus brennt ab, ist die Mindestversicherungssumme schnell überschritten."

Neben der Erhöhung der eigenen Grunddeckung könne auch der Abschluss von Excedenten als Option sinnvoll sein. Spezialisierte Versicherungsmakler oder Vertriebe böten ihren Kunden bzw. Mitgliedern zudem über Gruppenexcedenten einen zusätzlichen Schutzschirm.

Auch Christian Sünderwald, geschäftsführender Vorstand der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen (SdV), warnt davor, bei den Versicherungssummen zu sparen. "Die meisten Makler ahnen gar nicht, dass sie den eigenen Ruin riskieren, wenn sie bei ihrer VSH nur die gesetzlich vorgeschriebene Summe versichern", sagt er. Gerade bei Firmenkunden könnten schnell größere Schäden entstehen.


Zur Einordnung: Aktuell betragen die Mindestsummen für die obligatorische Berufshaftpflicht von Versicherungsvermittlern noch 1.300.380 Euro für jeden Schadenfall und 1.924.560 Euro für alle Schadenfälle eines Jahres. Diese Summen erhöhen sich zum 9. Oktober auf 1.564.610 Euro bzw. 2.315.610 Euro.

Versicherungswechsel an die IHK melden

Auch wichtig zu wissen: Wer als Vermittler seinen VSH-Versicherer wechselt, sollte dies der zuständigen IHK melden. Denn anders als bei einer Vertragsbeendigung erfolgt bei einem Vertragswechsel bzw. Neuabschluss keine automatische Meldung durch den Versicherer. Leitet die Handelskammer nach einer Kündigungsmeldung dann von sich aus eine Überprüfung ein, können hierfür möglicherweise Gebühren anfallen.

Warum ist eine VSH so wichtig?

Grob gesagt, sichert die Vermögensschadenhaftpflicht Vermittler gegen finanzielle Schäden ab, die sie Dritten durch berufliche Fehler oder Versäumnisse zufügen. Das ist auch deshalb so wichtig, weil Makler bei Pflichtverletzungen unbegrenzt haften.

Zu den häufigsten Risiken gehören laut AfW unter anderem Beratungs-, Schätz- und Rechenfehler sowie der Verlust von Dokumenten, Akten und anderen Schriftstücken – aber auch Haftpflichtforderungen aufgrund verzögerter Leistungserbringung, unzureichender Beratung, bei Urheberrechts-, Markenrechts-, Persönlichkeitsrechts- und Bildrechtsverletzungen oder auch die Verletzung von Geheimhaltungspflichten.

Zugleich wehrt die VSH unbegründete Haftpflichtansprüche ab (passive Rechtsschutzfunktion). Wichtig zu wissen: Sie sichert keine Personen- und Sachschäden ab. Das fällt in den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung.