Was taugt die DKV-Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?
„Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung“: Das ist einer der häufigsten Suchbegriffe bei Google und der Traum eines jeden Kunden: Eine Versicherung erst dann abschließen, wenn man sie tatsächlich braucht, sprich der Versicherungsfall schon gewissermaßen vor der Tür steht. Spart Prämien und ist wahnsinnig praktisch. Aber ist es auch möglich? Ja, möchte man frei nach Loriot sagen, möglich schon, aber auch sinnlos. Zumindest bei der DKV Zusatzversicherung für den stationären Bereich.
Was leistet der Tarif?
Je nach Variante leistet die DKV 100 Prozent des Zuschlags für gesondert berechenbare Unterbringung im Zweibettzimmer (Tarif UZ2) oder 100 Prozent des Zuschlags für gesondert berechenbare Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer (UZ1). Kann das Krankenhaus im Versicherungsfall keine gesondert berechenbare Unterbringung zur Verfügung stellen, zahlt die DKV pro Tag 25 Euro bei Tarif UZ2 und 50 Euro im Tarif UZ 1. Außerdem sind die Serviceleistungen des Gesundheitstelefons inbegriffen, dort geben Experten nach eigener Auskunft der DKV Informationen zu allgemeinen Gesundheitsfragen, Krankheiten, Arzneimitteln, Diagnose- und Behandlungsmethoden und zu geplanten Krankenhausaufenthalten. Die DKV nennt den Kunden Adressen und Telefonnummern von Behandlern und Kliniken. Zusätzlich gibt es zur Klärung schwieriger medizinischer Fragen die Möglichkeit, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen.
Die Tarife sind ohne Rückstellungen und mit Beitragssprüngen kalkuliert. Im Tarif UZ1 zahlen etwa Jugendliche bis 19 Jahre 7,90 Euro im Monat. In der Altersgruppe 50 bis 59 Jahre steigt der Beitrag auf 23,19 Euro, ab 70 Jahren sind dann schon 58,73 Euro fällig, ab 90 Jahren dann rund 100 Euro im Monat. Der UZ2 ist deutlich günstiger: Jugendliche starten mit 2,49 Euro monatlich, mit 60 Jahren beträgt der Beitrag 12,03 Euro und steigt dann final auf 47,07 Euro monatlich.
Worin bestehen die Vorteile?
Die Kunden bekommen im Krankenhaus eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Das ist – zusammen mit dem beschriebenen Info-Service – die Kernleistung des Produktes. Anders als die klassische stationäre Zusatzversicherung sind keine ärztlichen Wahlleistungen und sonstigen Tarifmerkmale im Versicherungsschutz vorgesehen.
Was ist bei dem Produkt kritisch zu sehen?
Wer im Internet als Kunde nach einem Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen sucht, der wird in aller Regel seine Gründe haben. Meist besteht der Grund in einer aktuellen Erkrankung, die ihr oder ihm den Zugang zu einem klassischen Standard-Tarif wie eben für die stationäre Versorgung verschließt. Und für diesen Fall wird ein Hinweis der DKV zum Versicherungsschutz relevant: „Es besteht kein Leistungsanspruch für einen Versicherungsfall, der vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Arzt in den letzten 24 Monaten vor Vertragsabschluss die Notwendigkeit einer stationären Weiterbehandlung in Erwägung gezogen hat.“ Damit sind angeratene und laufende Behandlungen ausgeschlossen, selbst wenn das Gespräch mit dem Arzt schon Monate her ist.
Wer ist die Zielgruppe?
Zielgruppe sind diejenigen, die vom Versicherungsschutz oft ausgeschlossen sein dürften: Antragsteller mit Vorerkrankungen. Sinnvoll ist der Schutz nur für diejenigen, die zwar eine laufende Behandlung gar nicht mitversichern wollen, die aber dennoch einen stationären (und rudimentären) Zusatzschutz im stationären Bereich wünschen. Außerdem mag der Schutz sinnvoll sein, wenn man als Kunde die Hotline für medizinische Expertise nutzen will.
Tipps für den Vermittler und die Vermittlung
Angeratene Behandlungen lassen sich nicht wirklich sinnvoll versichern im stationären Bereich. Wer als Vermittler mit einem solchen Kundenwunsch konfrontiert wird, muss den Leistungsumfang solcher „Unterbringungs-Policen“ deutlich kommunizieren und dokumentieren. Und das nicht nur, weil keine ärztlichen Wahlleistungen versichert sind, sondern weil der Tarif auch keinen Anspruch auf eine Komfort-Unterbringung sichert: Krankenhäuser werden bei hoher Auslastung die Komfortzimmer sicher lieber an diejenigen vergeben, die einen Vollschutz mitbringen und bei denen auch die ärztlichen Wahlleistungen abrechenbar sind.
Das Fazit
Die stationäre Zusatzversicherung wissen viele Kunden erst dann zu schätzen, wenn sie einmal als GKV-Versicherte nicht so gute Erfahrungen mit Unterbringung und Versorgung im Krankenhaus gemacht haben. Wer diesen Zusatzschutz als Vermittler frühzeitig thematisiert, der muss sich um Produkte „ohne Gesundheitsfragen“ keine Gedanken machen.