BSV: Endlich Klarheit für „bayerische Lösung“

Erst gestern hatte die Bundesagentur für Arbeit die „bayerische Lösung“ in der BSV-Frage ad absurdum geführt. Doch nun hat der Freistaat geklärt, ob Versicherungszahlungen und Kurzarbeitergeld miteinander verrechnet werden.

10:04 Uhr | 16. April | 2020
Das Ministerium des bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger hat nun Klarheit im Kompromiss um die Leistungen von Betriebsschließungsversicherern geschaffen.

Das Ministerium des bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger hat nun Klarheit im Kompromiss um die Leistungen von Betriebsschließungsversicherern geschaffen. Bild: StMWi

Es ist eine gute Nachricht für Gewerbetreibende mit einer Betriebsschließungsversicherung (BSV), die sich im Zuge einer schnellen Schadenregulierung auf die „bayerische Lösung“ eingelassen haben oder dies noch vorhaben: Die Leistungen der Versicherer werden nicht mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet, welches die Betriebe von ihren Agenturen für Arbeit erhalten.

Dass dies überhaupt in Frage stehen könnte, war bei der Vorstellung des Kompromisses vor gut einer Woche noch kein Thema gewesen. Unter der Annahme, dass die Betriebe rund 70 Prozent ihrer finanziellen Einbußen durch die staatlichen Corona-Hilfen und das Kurzarbeitergeld ersetzt bekommen, hatten sich einige Versicherer dazu bereiterklärt, weitere 10 bis 15 Prozent zu leisten – zumindest für die Dauer der vereinbarten Haftzeit (in der Regel 30 Tage).

Gestern jedoch hatte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit auf procontra-Nachfrage erläutert, dass im Falle der „bayerischen Lösung“ die Zahlungen der Versicherer mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet werden. Anstatt der erhofften 80 bis 85 Prozent hätten die Betriebe somit nur mit den üblichen 70 Prozent rechnen können. Zudem hätten sie durch die Annahme des Vergleichsangebots ihre Chance auf eine vollständige Schadenzahlung durch den BSV-Anbieter verloren. Bei vielen Versicherern, die aktuell nicht leisten wollen, sehen einige Juristen Schwachstellen in der rechtlichen Argumentation.

Bayerisches Wirtschaftsministerium stellt klar

Doch offenbar haben sich das Bayerische Wirtschaftsministerium und die Bundesagentur für Arbeit mittlerweile auf ein einheitliches Vorgehen bei der „bayerischen Lösung“ verständigt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte noch gestern Abend auf procontra-Nachfrage, dass im Falle der „bayerischen Lösung“ keine Anrechnung der Versicherungsleistungen auf das Kurzarbeitergeld erfolgen wird. Das habe die Bundesagentur gegenüber dem Ministerium bestätigt.

Grund dafür ist laut dem Wirtschaftsministerium, dass es sich bei den Zahlungen der Versicherer um freiwillige Leistungen handelt. „Aus Sicht der Versicherer erfolgen derartige Zahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, auf die sich die Bescheide der Bundesagentur für Arbeit im Normalfall beziehen würden“, so der Sprecher. Da diese Zahlungen zur Kompensation von laufenden Kosten geleistet werden, die nicht durch andere staatliche Zahlungen abgedeckt sind und sich damit nicht mit diesen überschneiden, dürfe folglich keine Anrechnung erfolgen.

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