Falschberatung: Sparkasse muss 1,5 Millionen bezahlen

Wegen der Vermittlung hochspekulativer Dax-Wetten statt risikoarmer Geldanlagen verklagte ein Geschäftsmann die Stadtsparkasse München auf Schadensersatz. Nun urteilten die Richter.

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11:02 Uhr | 25. Februar | 2022
Prämien Bild: Adobe Stock/Tobias Arhelger

In Bezug auf die Prämienspar-Nachzahlungen orientiert sich die Sparkasse Dresden nun an einer OLG-Rechtsprechung zu zwei Individualklagen. Bild: Adobe Stock/Tobias Arhelger

Die Stadtsparkasse München ist wegen Falschberatung zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt worden: Nach einem Urteil des Landgerichts München (Az.: 40 O 8534/20) muss sie einem 58-jährigen Geschäftsmann 1,5 Millionen Euro bezahlen. Dieser hatte gegenüber der Bank angegeben, eine sichere Geldanlage zu suchen, vermittelt wurden ihm stattdessen hochspekulative Options-Geschäfte. Die Folge: Er machte 1,9 Millionen Euro Verlust.

Hochspekulative DAX-Wetten

Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung hatte der Kläger 2014 eine E-Mail an seinen Bankberater gesendet. „Wie am Dienstag telefonisch besprochen, möchte ich nur Wertpapiere von Firmen besitzen, die ich u.a. vererben kann und deren Geschäfte ich einigermaßen verstehe“, hieß es darin. Als Beispiel nannte er große deutsche DAX-Konzerne wie Siemens, Deutsche Bank und Volkswagen.  

Der Berater der Sparkasse vermittelte dem Geschäftsmann stattdessen hochspekulative Optionsgeschäfte auf den DAX, bei denen es um Wetten auf den DAX-Kurs ging. „Mein Mandant konnte die Risiken gar nicht einschätzen. Zu Beginn der Wette hat er sogar eine Prämie für die Option, auf die er wettet, ausgezahlt bekommen“, sagte der Anwalt des Klägers gegenüber der „Bild“. Der Sparkassen-Berater hatte dem Mann gleich mehrere dieser Wett-Geschäfte verkauft und dafür mehrere tausend Euro Provision kassiert. Als der DAX-Kurs infolge der Corona-Pandemie nach unten rauschte, verlor der asiatische Geschäftsmann schließlich 1,9 Millionen Euro. Da er zu Beginn jedoch auch Gewinne mit den Optionsgeschäften gemacht hatte, muss die Sparkasse nur 1,5 Millionen Euro an ihn bezahlen.

Sparkasse plant Berufung

Vor Gericht sagte ein Sparkassen-Berater schließlich aus, dass er „keine Exploration der Risikobereitschaft beim Kläger durchgeführt“ habe. Dem Kunden wurde eine hochriskante Anlage vermittelt, obwohl dieser zuvor deutlich kommuniziert hatte, dass er eine risikoarme und leicht verständliche Geldanlage wünsche.

Nach dem Urteil teilte ein Sparkassen-Sprecher mit, das Kreditinstitut werde Berufung einlegen. Mit dem Inhalt des Urteils könne man sich „in keinster Weise einverstanden erklären“. Insgesamt mehr als 430 Kunden wurden nach Angaben der Bank riskante Kapitalanlage-Strategien mit sogenannten Optionsgeschäften angeboten.

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