Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf

So will die Bundesregierung die Unfallversicherung reformieren

Das Kabinett hat in der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf zum „Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz“ beschlossen. Dieser sieht unter anderem eine Verdoppelung des Sterbegelds vor.

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12:09 Uhr | 02. September | 2024
Ein Arbeiter hat sich auf einer Baustelle verletzt

Die Bundesregierung möchte den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung ausdehnen.

| Quelle: sorn340

Die Bundesregierung plant eine Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung. Der Gesetzesentwurf für das sogenannte „Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz“ wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen.

Mit diesem möchte die Bundesregierung einen „Unfallversicherungsschutz auf Höhe der Zeit“ gewährleisten, wie es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ausdrückte. Der Entwurf enthält Verbesserungen für Krisenhelfer, Studenten sowie neue Regelungen für Unfälle auf dem Arbeitsweg bei der Begleitung von Kindern zu Schule und Kita. Zudem sollen Betroffene schneller an die ihnen zustehenden Leistungen kommen.

Die geplanten Reformen im Einzelnen:

  • Der erweiterte Versicherungsschutz, den einzelne Krisenhelfergruppen für ihre Tätigkeit im Ausland bereits genießen, soll auf weitere Krisenhelfer, beispielsweise auf internationale Jugendfreiwilligendienstleistende, ausgedehnt werden.

  •  Bereits heute gilt: Eltern sind auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert, wenn sie ihre Kinder zur Kita oder zur Schule bringen oder von dort abholen. Dieser Schutz soll künftig auch auf andere umgangsberechtigte Personen ausgeweitet werden. Dazu zählen getrenntlebende Elternteile, ein im Haushalt lebender neuer Lebenspartner sowie andere in einem engen Verhältnis zum Kind stehende Personen, beispielsweise Großeltern und Geschwister.

  •  Studierende sollen künftig auch bei universitären Pflichtarbeiten außerhalb der Hochschule unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. „Wenn etwa bestimmte Teile einer Abschlussarbeit an der Hochschule nicht möglich, aber als Teil der Prüfungsleistung notwendig und mit der Hochschule abgesprochen sind, gilt auch hier der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, heißt es seitens des Ministeriums.

  •  Auch sogenannte Früh- und Jungstudierende sollen wie alle Studenten unter den Versicherungsschutz fallen.

  •  Die Bundesregierung möchte zudem das Sterbegeld erhöhen. Bislang betrug dieses laut Paragraph 64 SGB VII ein Siebtel der Bezugsgröße (2024: 42.420 Euro) – das entspricht in Westdeutschland derzeit 6.060 Euro. Künftig sollen zwei Siebtel der Bezugsgröße gezahlt werden – das wären nach Adam Riese 12.120 Euro. Das Sterbegeld soll Angehörigen helfen, die üblichen Ausgaben für eine Beerdigung zu bezahlen. „Dieses Ziel wird mit dem bisherigen Umfang des Sterbegeldes in Höhe eines Siebtels der Bezugsgröße nicht mehr erreicht“, stellt die Bundesregierung fest. Grund dafür sind die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kosten für eine Beerdigung. Im Gesetzesentwurf gibt die Bundesregierung die Gesamtkosten einer Beerdigung mit durchschnittlich rund 13.000 Euro an.

  •  Durch verstärkten Datenaustausch, etwa zwischen Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern, sollen Betroffene künftig schneller an ihre Leistungen kommen. Die Abschaffung von Berichtspflichten und Sonderregelungen, etwa für Seeleute, sollen zusätzliche Ressourcen in der gesetzlichen Unfallversicherung freisetzen.