Huk-Coburg: Zahlung der BU-Rente zu Unrecht eingestellt
Lange hatte die Huk-Coburg nach einem Ausweg gesucht, doch letztendlich muss sie einem vormals selbstständigen Forstwirt seine BU-Rente weiterbezahlen. Monatlich rund 2.000 Euro, maximal bis ins Jahr 2044.
procontra hatte bereits vor drei Jahren über den Leistungsfall berichtet, den der fränkische Versicherer nicht weiter übernehmen wollte. Nachdem der Versicherte bei Baumpflegearbeiten schwer gestürzt war, erhielt er zunächst neun Monate lang Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Danach wollte die Huk-Coburg per erneutem Gutachten eine Verbesserung des Gesundheitszustands des Mannes erkannt haben, wodurch dieser nicht mehr zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sei. Da mit der Unterschreitung dieser Schwelle die Leistungspflicht entfallen würde, stellte der Versicherer die Zahlungen ein.
„Prozessualer Irrweg der Huk-Coburg“
Dagegen wehrte sich der Mann erfolgreich vor dem Landgericht Lüneburg. Die Huk-Coburg wollte diese Entscheidung aber nicht akzeptieren und legte Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle ein. Auch dieses entschied auf ein Fortbestehen der Leistungspflicht, da sich der Gesundheitszustand des Mannes eben nicht verbessert habe, sondern nur zwei Mediziner im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums zu unterschiedlichen Einschätzungen über den Grad der Berufsunfähigkeit des Mannes gekommen seien. Zudem ließ das OLG keine Revision seines Urteils zum Bundesgerichtshof (BGH) zu.
Um ihre Sichtweise vielleicht doch noch vor dem BGH durchsetzen zu können, erhob die Huk-Coburg nach monatelanger Vorbereitung eine Nichtzulassungsbeschwerde. Diese wies der BGH jedoch am 11.12.2019 als unbegründet zurück (Az: IV ZR 311/18). „Damit hat der prozessuale Irrweg der Huk-Coburg – mit weiteren erheblichen Kosten für die von ihr regelmäßig beschworene Solidargemeinschaft der Versicherten – nunmehr endgültig seinen Abschluss gefunden“, kommentiert Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, die Entscheidung. Er hatte den Huk-Kunden durch die ersten beiden Instanzen begleitet.
Huk wollte Versichertengemeinschaft explizit schützen
Bei der Huk-Coburg beurteilt man das eigene Vorgehen naturgemäß etwas anders. Zwar waren die Vorzeichen für einen juristischen Erfolg vor dem BGH nach zwei verlorenen Instanzen und einer nicht zugelassenen Revision alles andere als vielversprechend. Auf procontra-Nachfrage teilte der Versicherer aber mit: „Gerade weil wir darauf achten, dass unsere individuellen Leistungsentscheidungen auch die Versichertengemeinschaft vor unberechtigten Inanspruchnahmen schützen, haben wir diesen Weg gewählt.“
Man sei der Ansicht gewesen, dass im OLG-Verfahren nicht alle juristischen Aspekte ausreichend gewürdigt wurden und habe nur durch die Nichtzulassungsbeschwerde die Möglichkeit gesehen, eine Korrektur zu erwirken. Ein Unternehmenssprecher erklärte zudem, dass es bei der Huk-Coburg eben nicht gang und gebe sei, sich durch alle Instanzen zu klagen, um BU-Leistungen zu vermeiden. Erst im vergangenen Jahr hätten verschiedenen Ratingagenturen dem fränkischen Versicherer eine sehr kundenorientierte Leistungsprüfung bescheinigt.
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