Streit um Haftung

„Absolute Frechheit“: Huk24 weicht von Kfz-Versicherungsstandard ab

Anders als andere große Kfz-Versicherer verstößt der Direktversicherer Huk24 offenbar gegen eine wichtige Regelung in den Musterbedingungen der Branche. Das legt ein TV-Beitrag des SWR nahe. Gegenüber procontra lehnte die Gesellschaft eine Stellungnahme kategorisch ab.

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13:01 Uhr | 14. Januar | 2025

Dem Fernsehbeitrag zufolge war es in einer Dekra-Werkstatt im rheinland-pfälzischen Mutterstadt zu einem Unfall mit einem Kunden-Fahrzeug gekommen. Der Prüfer war nach der Inspektion rückwärts auf ein anderes, parkendes Auto aufgefahren. Die Dekra ist für solche Fälle natürlich versichert, trotzdem wurde der Kunde, Klaus P., von seinem eigenen Haftpflichtversicherer, der Huk24, zur Kasse gebeten. Für einen Schaden also, den er gar nicht verursacht hatte.

Wie der MDR berichtet, sollte er um 14 Schadensklassen zurückgestuft werden, sein Versicherungsbeitrag um zehn Prozent steigen. Es sei denn, er erstatte dem zur Huk-Coburg-Versicherungsgruppe gehörenden Direktversicherer rund 720 Euro. Die Gesellschaft habe das damit erklärt, dass sie den Schaden, der an dem parkenden Auto entstanden sei, zur Hälfte hätte mittragen müssen.

Haftung bei Mehrfachversicherung

Tatsächlich geht aus Paragraph 78 des Versicherungsvertragsgesetzes VVG, der die „Haftung bei Mehrfachversicherung“ regelt, hervor, dass solch ein Schaden wie an dem parkenden Auto von zwei Versicherungen abgedeckt wird – in diesem Fall also von der Haftpflichtversicherung der Dekra und der Kfz-Haftpflichtversicherung des „verursachenden“ PKWs. Das erklärt auch die Forderung über 720 Euro.

So weit, so gut. Allerdings regeln die entsprechenden Musterbedingungen des GDV für die Kfz-Versicherung AKB 2015, dass der Vertrag eines Kunden „wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung“ als schadenfrei zu behandeln ist. Kunden werden in so einem Fall also nicht zurückgestuft und haben auch keine Kosten. Laut MDR-Recherchen halten sich auch alle großen Kfz-Versicherer daran, nur offenbar die Huk24 nicht. Seit 2022 müssten die Versicherten dort bei Unfällen mit Mehrfachversicherung den Schaden mitzahlen.

Musterbedingungen nicht verbindlich

Auf procontra-Nachfrage verweist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft darauf, dass seine Musterbedingungen nicht verbindlich seien, jeder Versicherer also selbst entscheiden könne, ob er die entsprechende Regelung in seine unternehmensindividuellen AKB übernehmen wolle.

Klaus P. hält das Vorgehen der Huk für eine „absolute Frechheit“, auch wenn sich der Versicherer inzwischen offenbar bereit erklärt hat, ihn aus Kulanz vom Schadenfall zu befreien und doch nicht schlechter zu stellen. Auf procontra-Anfrage lehnte die Huk eine Stellungnahme zu dem ganzen Vorgang ab, ließ schriftlich nur mitteilen, dass sie sich dazu nicht äußere.