Um es zu keiner schlechteren Einstufung in der Kfz-Versicherung kommen zu lassen, übernehmen nicht wenige Fahrer die Abwicklung kleinerer Unfallschäden selbst. Nach Kalkulationen von „Finanztip“ rentiert es sich, in der Haftpflichtversicherung Schadensfälle von bis zu 1.500 Euro und in der Vollkaskoversicherung von bis zu 1.300 Euro selbst zu übernehmen. Aber nicht jeder kann solche Unfallschäden selbst zahlen. Dann kommt der so genannte Rabattschutz zum Tragen Ist der im Kfz-vereinbart, verliert der Versicherte auch bei einem Unfallnicht seinen bisher erreichten Schadenfreiheitsrabatt.
Zumeist steht der Rabattschutz erst ab vier unfallfreien Jahren – also SF-Klasse 4 – und nur für über 23-jährige Fahrer zur Verfügung. Jener zusätzliche Rabattschutz kann bei vielen Versicherern als Zusatz zur Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. In der Teilkaskoversicherung besteht diese Option nicht, da sie ohne Schadenfreiheitsklassen auskommt.
Der Rabattschutz führt zu einem höheren Beitrag in der Kfz-Versicherung. Im Schnitt verteuert laut „Finanztip“ der Rabattschutz die Prämie um knapp 18 Prozent. Bei einem Neuabschluss einer Versicherung oder einem Wechsel müssen Versicherte deshalb genau abwägen, ob sich der höhere Beitrag für den Rabattschutz wirklich rechnet.
Für Fahrer, die schon in der höchsten SF-Klasse 35 eingestuft sind, rechnet sich diese Option üblicherweise nicht. Denn in diesem Fall fällt der Beitrag auch nach einem Schaden kaum höher aus. Auch wenn das eigene Auto schön älter und wirtschaftlich abgenutzt ist, wird mit einem Rabattschutz nur dann glücklich, wenn dieser überaus preiswert günstig zu bekommen ist.
Ältere Kfz-Versicherungstarife enthalten noch einen so genannten Rabattretter. Dieser kommt automatisch zum Tragen, wenn SF-Klasse 25 oder höher erlangt ist. Bei einem Schaden wird der Versicherungsnehmer nur soweit zurückgestuft, dass seine Prämie nicht steigt. Grund: Bei den höheren Schadenfreiheitsklassen fällt der Rabatt in einigen Klassen stets identisch aus. Neuere Policen wiederum enthalten kaum noch Rabattretter. Wer einen älteren Vertrag mit Rabattretter hat, sollte vor beabsichtigtem Versicherungswechsel prüfen, ob die angestrebte Beitragsersparnis es wert macht, den Rabattretter einzubüßen. Dies gilt umso mehr, als die Rabattretter in der Regel keinen Mehrbeitrag nach sich gezogen haben, also kostenlos im Kfz-Tarif vereinbart waren.