Ob Kurztrip ins benachbarte Ausland oder längere Reise durch Europa: Viele Urlauber schwören bei ihren Reisen auf das eigene Auto. Schließlich bietet die Reise im eigenen Fahrzeug ein Maximum an Flexibilität und Mobilität – am Urlaubsort und auf dem Weg dorthin. Zudem können mit dem eigenen Auto auch besonders schwere oder sperrige Gepäckstücke oder Ausrüstungsgegenstände transportiert werden, für die beispielsweise bei der Anreise im Flugzeug hohe Kosten fällig geworden wären.
Bevor der eigene Wagen für die Fahrt über den Brenner, die Ostsee-Rundreise oder den Balkan-Trip gestartet wird, lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen – denn nicht überall gilt der Schutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch. „Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung in Europa und in Gebieten, die politisch zur EU gehören wie zum Beispiel die Kanaren, gegeben ist. Hier ergibt sich der Geltungsbereich schon aus den Vorgaben des Gesetzgebers, die in der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung festgelegt sind“, verrät Björn Weickert, Geschäftsführer der Vertriebsplattform Procheck24.
Wer eine Reise außerhalb Europas plant, sollte vorher jedoch auf jeden Fall seinen Versicherungsschutz prüfen. „Der Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung ist auf der sogenannten Grünen Karte vermerkt, die der Versicherungsnehmer bei der Reise bei sich haben sollte, sowie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen“, so Weikert.
In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, der neben den EU-Ländern auch Island, Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino, Serbien umfasst, und in der Schweiz ist die Grüne Versicherungskarte aber bei der Einreise nicht mehr vorgeschrieben: Hier ist das sogenannte Kennzeichenabkommen gültig, das amtliche Kennzeichen des Wagens reicht als alleiniger Versicherungsnachweis.
Kfz-Versicherungsschutz fürs Ausland zielsicher erweitern
„Für den Vermittler heißt das insbesondere, dass er schon bei der Beratung seiner Kunden darauf achten sollte, den richtigen Tarif zu empfehlen. Um bevorzugte Reiseziele zu eruieren, können Versicherungsmakler entsprechende Akzente setzen: „Einige Versicherer bieten zum Beispiel auch noch Versicherungsschutz in der Türkei, bei den meisten hingegen ist das Fahrzeug dort nicht versichert“, macht Weikert auf diesen nicht unerheblichen Sonderfall aufmerksam. Dass Versicherungsvermittler aber alleine aufgrund des Nachnamens des Kunden darauf schließen müssen, dass dieser einen entsprechenden Schutz benötigt, hier.
Tipp für den Kunden: Mallorca-Police nicht vergessen
Verreist der Kunde häufiger per Flug oder Bahn und nimmt vor Ort einen Mietwagen, sollten Vermittler den Kunden über die Mallorca-Police aufklären. Der Hintergrund: Mietwagen sind im europäischen Ausland oftmals aufgrund deutlich niedrigerer Deckungssummen geringfügiger versichert als in Deutschland. Im Falle eines Schadens reicht die Deckungssumme dann nicht aus. Die Mallorca-Police gleicht die Haftpflicht-Deckungssumme des Mietwagens im Ausland auf deutsches Niveau an.